IMI-Aktuell 2025/410

Wehrpflicht: Rechtliche Bedenken

von: 22. Juli 2025

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Im August oder September soll das Gesetz für den neuen Wehrdienst vorgelegt werden, das im Falle einer Nichterreichung der Rekrutierungsziele eine Re-Aktivierung der Wehrpflicht vorsieht (siehe IMI-Standpunkt 2025/039). Ein Artikel bei Legal Tribune Online verlinkt nicht nur den Referentenentwurf, sondern äußert auch deutliche rechtliche Bedenken gegenüber den Plänen des Verteidigungsministeriums: „In der Literatur wird die Auffassung vertreten, von einer allgemeinen Wehrpflicht könne jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn weniger als die Hälfte eines Jahrganges eingezogen würden. Es spricht daher viel dafür, dass ein schwedisches Modell bzw. eine Auswahlwehrpflicht, bei der im Ergebnis nur wenige qualifizierte Männer eingezogen werden, überhaupt nur mit einer Verfassungsänderung zulässig wäre, weil sie die Allgemeinheit der Wehrpflicht aufhöbe.“ UPDATE: Wir wurden darauf hingewisen, dass der hier verlinkte Referentenentwurf vom Stand 2. Juli 2025 ist, es inzwischen aber bereits einen neuen gibt, der allerdings noch nirgends im Netz aufindbar ist. UPDATE: Hier der derzeit wohl aktuellste Stand vom 30.7.2025. (jw)