Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat in ihrer Reihe „kurz und knapp“ einen Beitrag „Militärischer Einsatz von Drohnen“ veröffentlicht. Anlass ist die für morgen angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die Abwicklung einer vermeintlich „gezielten Tötung“ der USA im Jemen über den US-Militärstützpunkt in Ramstein.
Der Beitrag der BpB kommt sachlich daher und wirkt ein wenig wie „Nachrichten in leichter Sprache“. Es gibt allerdings auch ziemlich unvollständige Darstellungen, etwa wenn es um die völkerrechtliche Einordung der US-Drohnenangriffe in anderen Ländern geht:
„Völkerrechtlich sind militärische Drohneneinsätze an die gleichen Maßstäbe gebunden wie konventionelle Waffensysteme. Es gilt: Angriffe auf militärische Einrichtungen sind zulässig, auf zivile Einrichtungen aber nicht. Außerdem gelten auch für Drohneneinsätze die Grundsätze des Verbots überflüssigen Leidens und unnötiger Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Auch wenn Drohnenpilotinnen oder -piloten mitunter tausende Kilometer vom eigentlichen Geschehen entfernt agieren, müssen sie beispielsweise zwischen unbeteiligten Zivilistinnen und Zivilisten und beteiligten Kombattantinnen und Kombattanten unterscheiden können.“
Hier fällt völlig unter den Tisch, dass diese Angriffe ganz überwiegend in Ländern stattfanden, mit denen sich die USA formal nicht im Krieg befanden – und damit überhaupt nicht zulässig sind. Auch die Angabe zu zivilen Opfern der US-Drohnenangriffe zwischen 2009 und 2015 ist mit 116 geradezu absurd niedrig, wenn auch darauf hingewiesen wird: „Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler gehen von höheren Opferzahlen aus“. Das gilt nicht nur für „Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler“…
Besonders zweifelhaft, kurz & knapp ist die Wiedergabe der Kritik an Drohnen und teilautonomen Waffensystemen. Hierzu heißt es lediglich:
„Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, dass Kampfdrohnen nur der Beginn einer noch autonomere [sic] und automatisiertere [sic] Kriegsführung seien. Sie sagen, dass bei allen tödlichen Waffensystemen der Mensch – wie bisher – die letzte Entscheidung darüber haben sollte.“
Das ist schon sehr grob, denn die Forderung im zweiten Satz wird zumindest formal nicht nur vom UN-Generalsekretär erhoben, sondern auch von Regierungsvertreter*innen fast aller Staaten, zahlreichen Wissenschaftler*innen, Militärs und sogar der Rüstungsindustrie vertreten. Etwas frech auch, dass der erste Satz – der mit „Kritikerinnen und Kritiker argumentieren“ beginnt – mit einem Link hinterlegt ist, der zu einem Video der BpB führt, das mit „Autonome Drohnen sind der nächste Schritt“ überschrieben ist. Zusammenfassung des Videos dort:
„Automatisierte Drohnen sind nicht besser oder schlechter als andere Waffen, meint Hauptmann Andreas Steinmetz der Deutschen Bundeswehr. Für das Militär bieten sie vor allem praktische Vorteile.“
