Am 14.03.2025 erschoss die Polizei in Dortmund den 70-jährigen Najib Boubaker, weil er sich nach einem epileptischen Anfall weigerte vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht zu werden. Laut Berichten des nd teilte die Dortmunder Staatsanwaltschaft mit, dass die Beamt*innen von ihrer „dienstlichen Schußwaffe“ gebrauch machten, weil Boubaker mit einem „Messer hantierte“ und sich ablehnend gegenüber dem Personal des Rettungsdienstes verhielt. Er sei angeblich, trotz seiner Gehbehinderung, schnellen Schrittes mit dem Messer auf die Polizeibeamt*innen zugegangen. Nach Berichten von Augenzeug*innen aus der Nachbarschaft sei Boubakers Haus regelrecht von Polizist*innen umstellt gewesen und mehrere Schußwaffen auf ihn gerichtet worden sein. Versuche die Situation zu entschärfen wurden untersagt. Über derartige gezielte Eskalationsstrategien innerhalb von Polizeieinsätzen hat im Jahr 2023 fragdenstaat.de anhand von Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) berichtet.
In deren Recherche veröffentlichten sie interne Polizeibriefings in denen unter anderem zu mehr „Robustheit“ und Durchsetzung aufgerufen wird statt gezielt zu deeskalieren. (rs)