Was für Pflege, Soziales, Gesundheit und Klimaschutz über Jahre nicht gemacht wurde, wurde nun mit der Grundgesetzänderung nicht nur für Militär und Rüstung, sondern auch die Nachrichtendienste durchgesetzt und in der Verfassung Deutschlands verankert: „Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also gemessen am BIP 2024 etwa 43 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen“ (lto-online.de).
Das bedeutet, eine in der Verfassung verankerte Ermächtigung, zur zeitlich und in der Höhe unbegrenzten Aufnahme von Schulden für die Stärkung der Nachrichtendienste „zur Abwehr innerer und äußerer Bedrohungen“. Diesen erweiterten Verteidigungsbegriff, der auch Zivilschutz, Nachrichtendienste und „Cybersicherheit“ umfasst, hatten die Grünen als Bedingung für ihre Zustimmung durchgesetzt. Dass sich damit die Grünen für eine massive Stärkung und Aufwertung deutscher Geheimdienste stark gemacht haben, bedeutet eine weitere 180°-Wende dieser Partei, die den Geheimdiensten früher eher skeptisch gegenüberstanden. Mit dieser Forderung dürften sie allerdings gerade auch bei der CDU/CSU offene Türen eingerannt haben. Schließlich forderten diese bereits in ihrem Antrag „Für eine echte Zeitenwende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik“ vom Februar 2024 als einen von 28 Punkten zur gesamtgesellschaftlichen Kriegstüchtigkeit:
„7. die Nachrichtendienste durch Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen mit solchen Befugnissen auszustatten, dass sie mit unseren Partnern auf Augenhöhe zusammenarbeiten und Bedrohungen für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands rechtzeitig und selbstständig erkennen können“