In der taz findet sich ein Artikel, in dem über die rasant gestiegenen Profite der Rüstungsindustrie und auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hingewiesen wird, in der frühere Beispiele von Übergewinnsteuern in solchen Fällen beschrieben werden: „Im Ersten wie im Zweiten Weltkrieg hatten die USA eine Excess Profits Tax. Ebenso Großbritannien, wo die Steuer 1939 zunächst nur für Rüstungsunternehmen eingeführt wurde und erst später auf andere Branchen ausgedehnt wurde. Frankreich ging auch so vor.“ (jw)