IMI-Aktuell 2025/077

Reservisten: Freistellungspflicht?

von: 10. Februar 2025

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Die Reserve soll massiv aufwachsen, um die Personalprobleme der Bundeswehr abzumildern (eine Analyse dazu kommt in Kürze). Für die Teilnahme an Übungen müssen aber sowohl Reservist*innen als auch Arbeitgeber*innen zustimmen – das soll künftig zumindest für eine Seite nicht mehr möglich sein, geht es nach den Vorstellungen Brigadegeneral Hans-Dieter Müller, dem Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen. Der Deutschlandfunkt berichtet: „Müller sagte der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, man sollte das sogenannte Doppelte Freiwilligkeitsprinzip aufheben. Das bedeutet, dass sowohl die Reservisten als auch die Arbeitgeber der Teilnahme an einer Wehrübung zustimmen müssen. Dies schränke die Chancen für Interessierte stark ein, sich zum Beispiel im Heimatschutz zu engagieren, meinte der General.“ (jw)