IMI-Aktuell 2025/072

Zivilklausel: Wurst

von: 5. Februar 2025

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Bereits einige Tage alt (von Ende Januar), aber dennoch bemerkenswert sind die Aussagen von Walter Rosenthal, dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Im Handelsblatt  wurde er mit den Worten zitiert, die Auswahl der Inhalte von Forschung und Lehre und etwaiger Partner dafür „ist und bleibt frei“. Ob es an einer Universität eine Zivilklausel gäbe, habe laut Rosenthal „keine Auswirkung auf die individuelle Forschungstätigkeit“.

Es ist eine Sache, dass Zivilklauseln in der Praxis häufig unterlaufen werden – etwas anderes ist es, dies frank und frei einzuräumen. Überhaupt handelt es sich bei dem Handelsblatt-Artikel um eine scharfe Kritik an den Zivilklauseln. Die „Vorteile“ beschreibt die Zeitung mit golfenden Worten: „Die Abschaffung der Zivilklauseln übt auf die Hochschulen vor allem einen finanziellen Reiz aus. Würden Verteidigungsministerium und Forschungsministerium bei Ausschreibungen stärker kooperieren, könnte man sehr viel Potenzial aktivieren, weil solche Drittmittel für Hochschulforscher sehr attraktiv sind.“ (jw)