IMI-Aktuell 2025/062

Verweigerung: Schutz!

von: 31. Januar 2025

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Nachdem sich eine Gerichts-Praxis etabliert hatte, russischen Kriegsdienstverweigerern einen Schutzstatus in Deutschland zu verwehren und im Zweifelsfall zur Rückreise nach Russland zu zwingen, hat jetzt erstmals ein Verwaltungsgericht entschieden, dass zwei jungen russischen Männern ein subsidiärer Schutz zusteht, wie der rbb berichtet. Die bisherige Praxis bestand darin, politisch zwar die Desertion russischer Soldaten und die Kriegsdienstverweigerung in Russland zu begrüßen, aber keine Asylmöglichkeit für diese zu eröffnen.
Nun ist natürlich fraglich, ob das Gericht in im Falle eines jungen Ukrainers ähnlich entscheiden würde. Das wäre zwar unter dem Gesichtspunkt eines Menschenrechtes auf die Verweigerung eines Kriegsdienstes konsequent, aber … Zur Debatte siehe auch Connection e.V.