IMI-Aktuell 2024/484

Gaza und Westbank rechtswidrig besetzt

von: 25. Juli 2024

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relativ ausführlich bespricht der Völkerrechtler Matthias Goldmann im IPG-Journal (online) das Urteil des IGH zur Rechtmäßigkeit der Besatzung palästinensischer Gebiete durch Israel – und wundert sich einleitend über das „verhältnismäßig geringe Medienecho“. Denn eigentlich müsse das Urteil „völkerrechtliche und geopolitische Konsequenzen nach sich ziehen – auch für Deutschland“.

„Der internationale Gerichtshof bewertete nämlich kurzerhand die gesamte israelische Besatzung des palästinensischen Gebiets, einschließlich Gaza, für rechtswidrig… Entgegen dem Anraten der USA, sich aus aktuellen Konflikten herauszuhalten, stellt der IGH in seinem neuerlichen Gutachten zunächst fest, dass Israel das gesamte palästinensische Territorium besetzt hält… Somit gelte auch Gaza vor dem 7. Oktober 2023 bereits als besetzt… Israel habe es nach seiner Siedlungspolitik und den weiteren, unter der ersten Frage untersuchten Handlungen darauf angelegt, das Westjordanland zu annektieren. Mithin sei die Besatzung rechtswidrig; Israel müsse so bald wie möglich abziehen. Dies betrifft alle Teilgebiete des palästinensischen Territoriums, einschließlich Gaza. Für rechtswidrig besiedelte Orte müsse Israel Reparationen leisten.“

Soweit ein knappe Zusammenfassung der deutlich ausführlicheren jursitischen Würdigung des Urteils durch Goldmann, der auch darauf verweist, dass das Urteil „mit überwältigender Mehrheit der Richterinnen und Richter erging, einschließlich der Stimmen der amerikanischen Richterin Sarah H. Cleveland und des deutschen Richters Georg Nolte.“

Die nun vermeintlich ausstehende Neuausrichtung versucht Goldmann dann – etwas befremdlich – mit der ausgerufenen „Zeitenwende“ zu vermischen. Auf jeden Fall erkennt er im gegenwärtigen außenpolitischen Handeln der Bundesregierung klare Inkonsistenzen:

„Dass der IGH nun die gesamte israelische Besatzungspolitik als völkerrechtswidrig einstuft, dies keineswegs auf die Taten der Netanjahu-Regierung begrenzt und damit der israelischen Justiz und Politik – die gerade die Zweistaatenlösung abgelehnt hat – kein gutes Zeugnis ausstellt, macht den Widerspruch zwischen der deutschen Israel-Politik und dem in der Zeitenwende beschworenen universellen Völkerrecht offensichtlich.“