IMI-Aktuell 2024/338

EIB: Rüstungsfinanzierung

von: 24. Mai 2024

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Noch ist es der Europäischen Investitionsbank (EIB) eigentlich verboten, Gelder für Rüstungsgüter auszuschütten. Als Behelf wurde die Lösung gefunden, Produkte mit doppeltem, also auch militärischem Verwendungszweck („Dual-use“) hiervon auszunehmen. Im Jahr 2023 erhöhte der EIB-Verwaltungsrat die hierfür bis 2027 zur Verfügung stehenden Mittel auf acht Milliarden Euro. Bislang musste der zivile Anteil an finanzierbaren Projekten aber noch – relativ – hoch sein, das wurde aber kürzlich praktisch komplett einkassiert. In der entsprechenden EIB-Pressemitteilung heißt es: „Die bisherige Anforderung der EIB, dass Dual-Use-Projekte mehr als 50 Prozent der erwarteten Einnahmen aus zivilen Anwendungen erzielen müssen, um für eine Finanzierung im Bereich Sicherheit und Verteidigung infrage zu kommen, entfällt künftig. Die EIB-Gruppe darf nun Projekte und Infrastruktur finanzieren, die militärisch oder polizeilich genutzt werden und auch zivilen Zwecken dienen. Eine Mindestschwelle für den Erlös aus zivilen Anwendungen oder einen Mindestanteil an zivilen Nutzern gibt es nicht mehr.“ (jw)