IMI-Aktuell 2024/334

IStGH: Anklage gegen Israels und Hamas-Führung

von: 22. Mai 2024

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Am Pfingstmontag beantragte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, Karim Khan, Haftbefehle für den israelischen Premierminister, Benjamin Netanyahu, und dessen Verteidigungsminister, Joaw Gallant, sowie für die Hamas-Führer Jahia Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri, und Ismail Haniyeh. Ob diese ausgestellt werden, obliegt nun den Richtern des internationalen Gerichts, dem Israel, wie die USA, Russland und China, nicht angehört, welches aber wegen der palästinensischen Unterzeichnung des Rom-Statuts, seine Jurisdiktion in dem Fall im letzten Jahr bestätigt hat.

Den Hamas-Führern wird wegen dem Terrorangriff am 7. Oktober 2023 Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Netanyahu und Gallant wird vorgeworfen, seitdem für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen, Mord und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein, was ebenso Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.

Wenn die Haftbefehle ausgestellt werden, sind alle Vertragsstaaten verpflichtet, die Angeklagten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben. Alle Europäischen Staaten gehören dazu.

Die israelischen Politiker reagierten erbost. Netanyahu bezeichnete den Chefankläger Khan als einen „der großen Antisemiten der Moderne“. Gallant erklärte: „Die Parallele, die er zwischen der Terrororganisation Hamas und dem Staat Israel gezogen hat, ist verachtenswert.“
Auch der Präsident der Vereinigten Staaten, Jo Biden, beklagte die Gleichsetzung von Hamas und Israel. Staatssekretär Antony Blinken ließ sogar durchscheinen, dass man in Richtung einer Sanktionierung der Würdenträger des IStGH arbeite, wie es republikanische Abgeordnete schon vorher forderten. (Siehe IMI-Aktuell 2024/326: USA warnen IStGH gegen Israel zu ermitteln, 7. Mai 2024) Der Senator Lindsey Graham erinnerte diesbezüglich auch daran, dass der IStGH somit auch US-amerikanische Staatsbürger wegen Kriegsverbrechen in den USA anklagen könne. „We are next!“ war seine Warnung.

Auch die Hamas kritisieren, die Entscheidung. Sie vergleiche „das Opfer mit einem Henker und ermutigt die (israelische) Besatzung, den genozidalen Krieg fortzusetzen“

Während sich Frankreich aussprach, den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen zu unterstützen, wohinter sich auch Belgien stellte, und Norwegen bestätigte, den Haftbefehl Folge zu leisten, sollte er ausgestellt werden, kritisiert das deutsche Auswärtige Amt unter der grünen Außenministerin, Annalena Baerbock, dass „durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden“ sei.

Unterstützung bekam Khans Antrag jedoch von internationalen Hilfsorganisationen wie Human Rights Watch oder auch der deutschen Medico International. (pf)