IMI-Aktuell 2024/309

Schuldenbremse: Gutachten

von: 9. Mai 2024

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Laut Handelsblatt habe das Verteidigungsministerium ein Rechtsgutachten erstellen lassen, demzufolge – welche Überraschung – es möglich sei, Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen: „Die Schuldbremse bliebe ja bestehen, aber die Ausgaben für Verteidigung und Zivilschutz würden nicht dort eingerechnet“, sagte Pistorius am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Sein Haus habe dazu ein Rechtsgutachten erstellt. […] Pistorius beruft sich in seiner Argumentation auf die Verfassung, in der sowohl die Schuldenbremse als auch die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte verankert sind. Unterschiedliche Aufgaben aus der Verfassung dürften nicht gegeneinandergestellt werden, forderte der Minister.“ (jw)