Am Montag den 19. Februar, an dem sich die rassistischen Morde in Hanau zum vierten mal jährten, wurde in Tübingen das Verfahren gegen den ehemaligen KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr, dem vorgeworfen wurde an der Vertuschung von Munitions- und Sprengstoffdiebstählen im Wert von etwa 28.000 € beteiligt gewesen zu sein, bei denen die Befürchtung naheliegt, dass sie in den Waffendepots militanter Neonazis gelandet sind, gegen eine Zahlung von 8000€ eingestellt. Schon am 6.2 berichtete swr.de wie folgt: „Munitionsaffäre: Steht der KSK-Prozess in Tübingen vor dem Aus? Überraschende Wendung im KSK-Prozess: Das Tübinger Landgericht geht nur noch von einem ‚geringen Maß an Schuld‘ des Angeklagten aus.“ Maßgeblich für das Urteil waren wohl entlastende Zeugenaussagen wie die eines Zeugen, der aussagte, dass er „nicht das Gefühl gehabt [habe], dass Kreitmayr etwas ‚unter den Teppich kehren wollte'“, wie swr.de weiter berichtete. Kreitmayr gilt nach dem Urteil nicht als vorbestraft. 13000 Schuss Munition und 62 Kilo Sprengstoff bleiben verschwunden. (yd)