IMI-Aktuell 2023/708

Ukraine: Grenzschutz

von: 1. November 2023

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Wehrpflichtigen im Alter von zwischen 18 und 60 Jahren ist die Ausreise aus der Ukraine verboten, dennoch versuchen zahlreiche Menschen sich dem Krieg zu entziehen (siehe IMI-Standpunkt 2022/049). In einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland finden sich – weil auf ukrainischen Angaben basierend mutmaßlich zu niedrige – Zahlen, die immerhin einen kleinen Eindruck von dem geben , was sich an den Grenzen abspielt: „Seit Beginn der russischen Invasion vor mehr als 20 Monaten hat der ukrainische Grenzschutz nach eigenen Angaben mehr als 20 000 wehrpflichtige Männer an der Flucht gehindert. Die Flüchtigen werden immer wieder an der ‚grünen Grenze‘ vor allem zu Rumänien und der Republik Moldau aufgegriffen.“ (jw)