Das im letzten Aktuell erwähnte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums namens „Bundeswehr besser ausrüsten – aber wie?“ lässt es sich leider nicht nehmen, wie derzeit üblich, auch eine Pfeil gegen die Zivilklauseln an den Universitäten abzufeuern: „Die restriktive Haltung gegenüber Forschung, deren Ergebnisse auch militärisch nutzbar sein könnten, sollte überdacht werden. Anträge auf staatlich finanzierte Forschungsförderung sollten nicht allein mit dem Argument abgelehnt werden, dass die Ergebnisse der Forschung auch militärisch genutzt werden könnten. Die Zivilklauseln in den Regelwerken vieler Universitäten und Forschungseinrichtungen sollten aufgehoben werden.“ (jw)