Spiegel Online beschreibt noch einmal die Möglichkeit, sich gegen Rekrutierungspost der Bundeswehr an Minderjährige zu wehren – es beschreibt aber auch den Haken daran: „Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bekommt jährlich von den kommunalen Meldeämtern die Adressen von allen deutschen Staatsbürgern, die im kommenden Jahr volljährig werden. In diesem Jahr verschickte die Bundeswehr aufgrund dieser Datensammlung 650.000 Karten quer durch Deutschland. Kann man der Datenweitergabe widersprechen? Ja, das ist problemlos möglich. Der Haken: Man muss die Adresse im Vorhinein sperren, jeweils am 31. März eines Jahres gehen die Adressen an die Bundeswehr heraus. Der Widerspruch muss also deutlich vorher bei den Ämtern eingehen.“ (jw)