IMI-Aktuell 2023/262

EU: Mehrheitsentscheidungen?

von: 5. Mai 2023

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Lange gab es in der Europäischen Union recht flache Hierarchien, durch das Konsensprinzip war das Machtgefälle zwischen großen und kleinen Staaten vergleichsweise überschaubar. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 änderte sich dies: Zum einen wurden eine Reihe von Bereichen nun in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen verschoben und zum anderen wurde die Stimmgewichtung im Rat der Staats- und Regierungschefs deutlich zugunsten der bevölkerungsreichsten (uns auch mächtigsten) Mitgliedsländer verändert. Ausgenommen waren davon aber weiterhin nahezu alle Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, weshalb gerade von Deutschland seit Jahren darauf gedrängt wird, auch hier Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit (55% der Staaten und 65% der Bevölkerung) einzuführen.

Insofern gelang nun unter der sperrigen Überschrift „Gemeinsame Mitteilung der Außenministerien zum Start der Freundesgruppe für Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheits­politik der Europäischen Union“ ein kleiner Coup. Dabei handelt es sich um eine Presseerklärung des Auswärtigen Amtes, in der über eine „Freundesgruppe“ berichtet wird, deren Ziel es sei, über die Einführung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen die „Effektivität und Geschwindigkeit von Entscheidungen der EU-Außenpolitik zu erhöhen.“ Die Gruppe ziele darauf ab, „pragmatisch konkrete Fortschritte“ in dieser Frage zu erreichen. Auffällig ist, dass sich der Freundesgruppe auch einige kleinere Länder angeschlossen haben: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Slowenien, Spanien. (jw)