Die Berichte über die Exportgenehmigung zur Lieferung von 100 Panzerhaubitzen 2000 an die Ukraine umgeht die an sich üblichen Lizenzierungsverfahren, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Neben der Herstellung muss auch die Ausfuhr eines Waffensystems erlaubt werden, wenn es fertiggestellt worden ist. Eine Doppelgenehmigung gleich zu Beginn sieht das deutsche Recht eigentlich nicht vor. Der Optimismus des Unternehmens deutet darauf hin, dass die Bundesregierung politische Flankierung zugesichert hat.“ (jw)