Der Tagesspiegel erläutert die Schwierigkeiten, eigentlich geltendes deutsches Recht auf den US-Basen hierzulande durchzusetzen: „Ramstein und andere Basen wie Grafenwöhr in Bayern, der größte Truppenübungsplatz der US Army außerhalb der USA, sind ‚nicht exterritorial‘, erläutert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Sie genießen aber gewiss Immunitätsrechte. Das führt zu dem Widerspruch, dass deutsches Recht dort gilt, aber kaum durchsetzbar ist. Deutsche Behörden dürfen die Militärbasen nicht ohne Erlaubnis der Betreiber betreten. Und ausländische Militärs unterliegen bei Rechtsverletzungen der Gerichtsbarkeit, ihres Heimatlandes.“ (jw)