Der Münchener Staatstrojaner-Hersteller FinFisher scheint die Ermittlungen gegen ihn und die darauf beruhende Kontopfändung nicht zu überleben. „Staatsanwaltschaft und Zoll ermitteln gegen die Firmengruppe wegen des Verdachts, dass die Trojaner-Software ‚ohne die erforderliche Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgeführt worden sein könnte'“, wie Netzpolitik berichtet. Die Software, die zum Ausspähen Oppositioneller gut geeignet ist, ging unter anderem an diktatorische Regime wie der Türkei und Ägypten.
Eine 2019 eingereichte Klage des Online-Mediums und der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte führte zu mindestens 15 Hausdurchsuchungen in Büros und Privatwohnungen. Ein ehemaliger leitender Angestellter bestätigte wohl gegenüber Netzpolitik: „FinFisher ist geschlossen und bleibt es auch. Ihr habt euer Ziel erreicht.“
Jedoch würde der vom Amtsgericht München erteilte ‚Vermögensarrest‘ (Pfändung), „um das durch die FinFisher Gruppe aus einer rechtswidrigen Tat Erlangte zur Vorbereitung einer möglichen Einziehung sichern“, durch die Insolvenzanträge unwirksam.