Dem Wortlaut nach sind die deutschen Rüstungsexportrichtlinien relativ streng, allerdings sind sie rechtlich nicht bindend und können dementsprechend auch nicht juristisch eingeklagt werden. Das könnte ein Rüstungsexportgesetz ändern, das laut taz (via Bpb-Newsletter) aktuell in Arbeit sein und bald auf den Weg gebracht werden soll: „‚Die Entscheidungen über Rüstungsexporte brauchen eine restriktive und klare gesetzliche Grundlage‘, sagte der zuständige Staatssekretär Sven Giegold der taz. ‚Wenn alles nach Plan verläuft, haben wir im zweiten Halbjahr einen ersten Gesetzentwurf.'“ (jw)