Kürzlich machten Meldungen von sich reden, denen zufolge zwei Bundeswehrsoldaten eine Söldnerfirma gegründet hätten und es ihre Absicht gewesen sei, eine größere Gruppe zusammenzustellen und sich für den Krieg im Jemen bei Saudi-Arabien zu verdingen (siehe IMI-Aktuell 2021/545). Obwohl Deutschland weder die UN-Resolution 35/48 – „Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern“ ratifiziert hat noch über nationale Gesetze zu diesem Komplex verabschiedet hat, hat die Bundesanwaltschaft Klage gegen die beiden Soldaten erhoben. Bei tagesschau.de findet sich nun ein Artikel, in dem auf die Begründung detaillierter eingegangen wird: „In Karlsruhe ist man überzeugt davon, dass sich die ehemaligen Bundeswehrsoldaten in einem Kriegsgebiet an Kampfhandlungen beteiligen wollten. Ihnen sei bewusst gewesen, dass dabei ‚zwangsläufig auch Tötungshandlungen‘ hätten ausgeführt werden müssen. Sie sollen damit gerechnet haben, dass auch Zivilisten getötet und verletzt werden würden, heißt es. Anders als Soldaten einer regulären Streitkraft, so sagen die Ermittler, hätten die beiden Beschuldigten jedoch gemäß Völkerstrafrecht kein sogenanntes Kombattanten-Privileg innegehabt. Sie wären also nicht berechtigt gewesen, sich an Feindseligkeiten zu beteiligen. Demnach wären die mutmaßlich geplanten Aktionen im Jemen illegal gewesen.“ (jw)