IMI-Standpunkt 2021/057

Es bleibt bei Endverbleibverklärungen

von: Pablo Flock | Veröffentlicht am: 21. Oktober 2021

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Dieser Text erschien in einer früheren Fassung bereits am 5. September 2021 bei Telepolis.

Im Waffenhandel spielt Deutschland von Handfeuerwaffen bis zu Kampfjets ganz vorne mit. In den letzten fünf Jahren verkauften nur Amerika, Russland und Frankreich mehr Mordinstrumente. Doch das Wort Mord schmeckt nicht gut, und da man in Deutschland doch ganz andere Wörter und Werte – wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – groß schreiben möchte, wurden Kontrollinstrumente wie das Kriegswaffenkontrollgesetz und Exportgenehmigungen geschaffen. Da Waffen über einfache räumliche Umgehungswege nicht selten in die Hände von Gruppen geraten, die mit oben genannten Werten nicht so viel zu tun haben, sollte eine Endverbleibserklärung sicherstellen, dass in Deutschland produzierende Waffenhersteller und ihre genehmigten Kunden darin übereinstimmten, dass die Waffen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Obwohl doch immer wieder Waffen ungenehmigt bei Diktatoren und terroristischen Gruppen landeten, waren diese Endverbleibserklärungen lange das größte Argument, um Waffenexporte im guten Gewissen zu platzieren. Doch ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im März 2021 besagt nun eindeutig, dass Endverbleibserklärungen nicht Teil der Exportgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz seien.

Waffen für Repression und Terror

Damit bestätigte das BGH ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts gegen den schwäbischen Kanonenbauer Heckler & Koch, welches die Endverbleibserklärung auch nicht als Teil der Rüstungsexportgenehmigung sah. In dem Fall wurde eine Klage von Jürgen Grässlin, dem Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“, gegen den Export von G-36 Sturmgewehren nach Mexiko verhandelt. Ein guter Teil der fast 5000 Gewehre landeten in den Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Guerrero und Chihuahua, in die, wegen der dortigen Menschenrechtslage, keine deutschen Waffen exportiert werden dürfen. Möglicherweise spielten die Gewehre sogar eine unrühmliche Rolle in dem prominenten Fall von 2014, in dem fast 40 Lehramtsstudierende verschwanden, und weitere getötet und schwer verletzt wurden.1 Da in der Exportgenehmigung jedoch einfach Mexiko angegeben wurde, ging diese durch – wobei möglicherweise, einige an Korruption grenzende Partei- und Wahlkampfspenden an CDU, FDP und den CDU-Kreisverband von Volker Kauder nachgeholfen hatten.2

Stephan Möhrle vom RüstungsInformationsbüro beklagt, dass solche falsche Angaben mit der bisherigen Gesetzeslage in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt, sondern nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: „Sowohl Landgericht als auch BGH argumentieren schlussendlich damit, sie müssten hinnehmen, dass der Gesetzgeber im Kriegswaffenkontrollgesetz – im Gegensatz zum Außenwirtschaftsgesetz – das Erschleichen von Genehmigungen nicht als strafbare Handlung bewertet“.3

Nur eine Ordnungswidrigkeit?

Richter Jürgen Schäfer begründete sein Urteil mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 4 Kriegswaffenkontrollgesetz. Demnach wird bestraft, wer die hier betroffenen Güter ohne Genehmigung ausführt. „Ohne Genehmigung handelt aber nicht, wer Waren aufgrund einer erschlichenen Genehmigung ausführt. Eine erschlichene Genehmigung ist verwaltungsrechtlich zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. […] Dies bedeutet die Ausfuhr unter Verwendung einer erschlichenen Genehmigung stellt eine Ausfuhr mit einer Genehmigung dar“.4

Statt einer Strafe von über vier Millionen Euro musste Heckler & Koch somit nur den aus dem illegalen Geschäft eingenommenen Umsatz von 3,7 Millionen Euro zurückzahlen. Zwei ehemalige Mitarbeiter wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt – andere, wie der Vertriebsmitarbeiter in Mexiko blieben unbestraft und zumindest nach dem ersten Urteil weiter an ihrem Posten.

Die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“, das RüstungsInformationsbüro, Ohne Rüstung Leben, die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko und das European Center for Constitutional and Human Rights bezeichneten das Urteil eine „Bankrotterklärung für die deutsche Rüstungsexportkontrolle“.

Im gleichen Jahr wie das ursprüngliche Urteil des Stuttgarter Landgerichts, 2019, wurde auch in einem fast gleichgelagerten Fall ähnlich entschieden: Einige ehemals führende Angestellte wurden für das Erschleichen der Ausfuhrgenehmigung von 38.000 Pistolen, die über die USA ins Bürgerkriegsland Kolumbien gelangten, zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt und der Konzern sollte 11,1 Millionen Euro Umsatzerlös aus dem Geschäft zurückzahlen. Dieses Urteil wurde im Juli 2021 in weiten Teilen bestätigt – die Revision einer der drei Sig-Sauer Gesellschaften, der Sig Sauer GmbH & Co. KG, ging jedoch durch. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an das Kieler Landesgericht weitergeleitet.5

Gesetzgeber muss ran

Die Regierung entsprach zwar mit einem Beschluss im Jahr 2019 ihrem Koalitionsversprechen, mehr Exportkontrolle bei den besonders oft für Menschenrechtsverstöße verantwortlichen Handfeuerwaffen zu schaffen, indem sie solche Exporte für sogenannte Drittstaaten (Weder EU- noch NATO-, oder NATO-gleichgestellte Länder: Australien, Neuseeland Schweiz) ablehnte.

Ein umfassendes Rüstungsexportkontrollgesetz, wie es die Kläger gegen Heckler & Koch forderten, und was auch Richter Dr. Schäfer in die Verantwortung des Gesetzgebers stellte, kam aber nicht auf den Weg. Solche Schlupflöcher zu schließen, schien im vergangenen Wahlkampf, anders als Bekenntnisse zu NATO und Interventionen, kaum eine Rolle zu spielen. Bis dahin werden weiterhin fleißig Waffen an Menschenrechte verachtende Diktaturen und Monarchien wie Ägypten und Marokko, und Terroristenunterstützer wie Katar verhökert.

Anmerkungen

1 Das Urteil im Fall Heckler & Koch und die Folgen. Andreas Dieterich brot-fuer-die-welt.de 09.04.2019.

2 Neue Deteils in Spenendaffäre bei Heckler & Koch. sueddeutsche.de 22.05.2018.

3 BGH bestätigt Urteil im Fall illegaler Waffenexporte von Heckler & Koch nach Mexiko. Peter Clausing amerika21.de 31.03.2021.

4 Tödliche Exporte – Wie deutsche Waffen nach Mexiko verdealt wurden. Bernd Wolf im Radioreport Recht swr.de 27.04.2021.

5 Millionen-Einziehung bei Sig Sauer rechtens. lto.de 01.07.2021.