IMI-Aktuell 2021/470

Bündnisfall: „Halbtotes Relikt“

von: 7. September 2021

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Ein Artikel der Legal Tribune Online weist darauf hin, dass trotz des Abzugs aus Afghanistan der NATO-Bündnisfall nach Artikel 5, der kurz nach den Anschlägen des 11. September 2001 ausgerufen wurde, weiter gilt – und dass eigentlich niemand so genau weiß, wie man ihn wieder zurücknimmt: „Heute, zwanzig Jahre später, ist der Nato-Bündnisfall immer noch in Kraft. Zumindest wurde er nicht aufgehoben. […] Der Nato-Bündnisfall von 2001 ist also ein halbtotes Relikt aus der Vergangenheit. Niemand weiß, wie man ihn wieder los wird. Bei der nächsten derartigen Entscheidung im Nato-Rat wird man sich sinnvollerweise gleich auf eine Befristung (mit Verlängerungsmöglichkeit) verständigen.“ (jw)