Der Streit zwischen Haehnel und Heckler & Koch um die Vergabe des Sturmgewehr-Auftrags als Nachfolger des G36 geht weiter. Nun berichtet die DPA, das Kartellamt habe moniert, das Koblenzer Beschaffungsamt der Bundeswehr hab sich nicht korrekt verhalten: „Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte – und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei «unzulässig» gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammer. […] Die «Konkretisierung» des Preises führte dazu, dass Haenel «ein wirtschaftlicheres Angebot abgeben hat», heißt es in der Entscheidung. «Hier führte die Maßnahme unzulässigerweise zu einer Veränderung der Wertungsreihenfolge», monieren die Richter.“ (jw)