Heute hat das Europäische Parlament final der Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit stehen nun im nächsten EU-Haushalt 2021 bis 2027 knapp 8 Mrd. Euro (plus nationale Gelder) für die Erforschung und Entwicklung länderübergreifender EU-Rüstungsprojekte zur Verfügung. Der EVF ist aus unzähligen Gründen problematisch: Er legt die Axt an das Finanzierungsverbot nach Artikel 41(2) EUV, demzufolge keine Ausgaben mit militärischen Bezügen aus dem EU-Haushalt bezahlt werden dürfen. Darüber hinaus sollen die Gelder bevorzugt in Projekte der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ gesteckt werden, deren Ziel eine Bündelung des Bereichs in Richtung eines europäischen rüstungsindustriellen Komplexes ist. Und schließlich sind direkt 4% bis 8% der Gelder für „disruptive Technologien“, also v.a. KI-basierte digitale Kriegstechnologien reserviert, wodurch die Automatisierung des Krieges weiter vorangetrieben wird (siehe IMI-Studie 2019/6).
Um die Bestimmungen aus dem EU-Vertrag zu umgehen, deklariert die Kommission den Fonds als Maßnahme zur Wettbewerbs- und Forschungsförderung, nicht als eine zum Ausbau der militärischen Fähigkeiten, obwohl dies eindeutig das übergeordnete Ziel der Übung ist, wodurch sie aber illegal wäre. In einem Gutachten kritisierte der Juraprofesor Andreas Fischer-Lescano bereits 2018, er sehe keine „hinreichende Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds“. Die Linksfraktion im Bundestag hat aus diesem Grund bereits einen Antrag zur Erhebung einer Subsidiaritätsklage formuliert, der vom Bundestag mit ziemlicher Sicherheit aber abgelehnt werden wird, weshalb danach wohl Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. (jw)