Zum möglichen Tätigkeitsspektrum der bis zu 15.000 SoldatInnen, die im Zuge der Corona-Krise im Inland mobilisiert werden können sollen, sollen für Teile auch verfassungsrechtlich hochproblematische exekutive „hoheitliche Aufgaben“ gehören (siehe IMI-Analyse 2020/18). Wie die Taz nun berichtet, lehnte die Bundeswehr diverse Anfragen in diese Richtung aus eben diesen Bedenken ab: „Schwieriger sieht es aus, wenn die Bundeswehr auch „hoheitliche Aufgaben“ übernehmen soll – also Polizeiaufgaben. Nach Artikel 35 Absatz 2 ist das bei Naturkatastrophen oder Ähnlichem grundsätzlich möglich, allerdings mit hohen Hürden. Die Abgeordnete Jelpke hatte das Verteidigungsministerium gefragt, wie die Bundeswehr während der Coronakrise mit solchen Anträgen umgeht. Die Antwort: Bisher habe es sechs davon gegeben, alle wurden abgelehnt.“ (jw)