IMI-Aktuell 2020/274

Bundeswehr: Kein Bedarf!

von: 16. April 2020

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Unter den 15.000 SoldatInnen, die für den Corona-Einsatz im Inland abgestellt werden können (plus Sanitätspersonal!), sind 6.000 für polizeiliche oder polizeiähnliche exekutive Aufgaben vorgesehen (siehe IMI-Analyse 2020/18). Baden-Württemberg ist hier ganz vorne mit dabei, obwohl – ausgerechnet – ein aktueller Artikel des Weserkurier (ein „heimisches“ Blatt sah sich dazu wohl nicht in der Lage), dass das eigentlich kreuzunnötig ist: „Schon Ende März dachte das Innenministerium in Baden-Württemberg darüber nach, die Bundeswehr um Amtshilfe auch bei hoheitlichen Aufgaben zu bitten. Da befanden sich tatsächlich deutlich mehr als 2000 Beamte und sonstige Mitarbeiter wegen der Corona-Krise in häuslicher Isolation – unterm Strich waren das gleichwohl noch keine sieben Prozent des polizeilichen Personals im Ländle. Ein Krankenstand also, mit dem in jedem strengeren Winter gerechnet werden muss. […] Konkret könnten dann Soldaten auch Ein- und Auslasskontrollen durchführen oder Fahrzeuge durchsuchen, allerdings immer unter Federführung der Polizei. Das geht juristisch weit über das hinaus, was wir gerade täglich sehen […]. Doch in der Exekutive reicht das offenbar längst nicht jedem. Der ‚Behörden-Spiegel‘ lässt in seiner aktuellen Ausgabe einen Rechtsanwalt und Oberstleutnant der Reserve ausführlich zu Wort kommen, der Corona als ganz besondere Chance begreift: Da die Pandemie eine bundesweite Katastrophenlage sei, könne  die Bundeswehr nun als ‚Zusatzpolizei‘ eingesetzt werden – ‚mit allen landesrechtlichen Befugnissen, also auch Schusswaffeneinsatz‘. Karl-Heinz Gimmler, der Autor des Kommentars, verweist auf das Beispiel Österreich, wo die Behörden das Bundesheer ‚jederzeit‘ zur Unterstützung der Polizei einsetzen könnten.“ (jw)