IMI-Aktuell 2019/603

Türkei-Krieg: Völlkerrecht

von: 21. Oktober 2019

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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Analyse zur nicht vorhandenen völkerrechtlichen Grundlage des türkischen Krieges in Nordsyrien angefertigt: „In der förmlichen Erklärung der Türkei vom 9. Oktober 2019 an den VN-Sicherheitsrat14beruft sich die Türkei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta […]. Im Ergebnis lässt sich selbst bei großzügiger Auslegung des Selbstverteidigungsrechts eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Art. 51 VN-Charta zugunsten der Türkei nicht erkennen. […] Mangels erkennbarer Rechtfertigung stellt die türkische Offensive im Ergebnis offensichtlich  einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta dar.“ (jw)