IMI-Aktuell 2019/264

Buneswehr: Attraktivitätsgesetz

von: 9. Mai 2019

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Um die anvisierte „Trendwende Personal“ umzusetzen, soll unter anderem ein Gesetz zur Steigerung der Attraktivität der Truppe als Arbeitgeber verbschiedet werden, über das heute erstmals beraten wird, berichtet der MDR: „Der Bundestag berät am Donnerstag in erster Lesung über das „Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz“. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich ein ganzes Bündel an Maßnahmen, mit denen die Bundeswehr wieder attraktiver werden soll. Insgesamt sollen über 30 Punkte in der bestehenden Bundeswehr-Verordnung verändert werden.“ (jw)