IMI-Aktuell 2019/264
Buneswehr: Attraktivitätsgesetz
(09.05.2019)
Um die anvisierte „Trendwende Personal“ umzusetzen, soll unter anderem ein Gesetz zur Steigerung der Attraktivität der Truppe als Arbeitgeber verbschiedet werden, über das heute erstmals beraten wird, berichtet der MDR: „Der Bundestag berät am Donnerstag in erster Lesung über das „Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz“. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich ein ganzes Bündel an Maßnahmen, mit denen die Bundeswehr wieder attraktiver werden soll. Insgesamt sollen über 30 Punkte in der bestehenden Bundeswehr-Verordnung verändert werden.“ (jw)