IMI-Aktuell 2019/180

Drohnenkrieg: Wichtiges Urteil

von: 19. März 2019

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Das „European Center for Constitutional and Human Rights” (ECCHR) kommentiert das heutige Urteil zur Frage der deutschen Verantwortlichkeit für von Ramstein ausgehende Drohnenangriffe: „Im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ hat das Oberverwaltungsgericht Münster den drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht gegeben. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten. Bei diesen Angriffen werden immer wieder Unbeteiligte getötet.“ (jw)