IMI-Aktuell 2018/491

Macron: Beistandsklausel

von: 28. August 2018

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Gestern hielt der französische Präsident Macron eine Grundsatzrede zur europäischen Militärpolitik. Bemerkenswert dabei scheint vor allem der Vorschlag zu sein, die – erstmals 2015 aktivierte – Beistandsklausel nach Artikel 42(7) des Vertrags von Lissabon, mit der die Europäische Union faktisch zu seinem Militärbündnis wurde (IMI-Analyse 2015/41), mit „mehr Leben“ zu füllen. Augengeradeaus übersetzte den entsprechenden Abschnitt, der allerdings noch relativ vage ist: „In den kommenden Monaten werde ich ein Projekt zur Stärkung der europäischen Solidarität im Bereich der Sicherheit vorantreiben. Wir müssen dem Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union, auf den sich Frankreich erstmals im Jahr 2015 nach den Anschlägen berufen hat, mehr Substanz verleihen. Frankreich ist bereit, in eine konkrete Diskussion zwischen den europäischen Staaten über die Art der gegenseitigen Verbindungen von Solidarität und gegenseitiger Verteidigung einzutreten, die sich aus unseren Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben. Europa kann seine Sicherheit nicht mehr allein den Vereinigten Staaten überlassen.“ (jw)