IMI-Aktuell 2018/204

Polizeiaufgabengesetz: schnell durchwinken!

von: 11. April 2018

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Der Bayerische Rundfunk meldet, dass die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern (vgl. IMI-Aktuell 2018/116) bereits am 25. Mai 2018 beschlossen werden soll.
„Noch ist nicht im Detail klar, wie das neue Gesetz ausschauen soll. Doch es könnte der bayerischen Polizei erlauben, tief in die Grundrechte der Bürger einzugreifen. Im Gespräch ist, der Polizei zu ermöglichen, ohne konkreten Verdacht Personen zu durchsuchen, ihre Telefone abzuhören, Computer und online gespeicherte Daten auszulesen oder verdeckte Ermittler gegen sie einzusetzen. Bislang muss eine konkrete Gefahr erkennbar sein, wenn die Polizei präventiv handeln will.“ Militärische Technologien und Waffen, z.B. Sprengstoff und Handgranaten sollen zudem Einzug in den Polizeialltag halten.
Gegen das neue Polizeiaufgabengesetz regt sich jedoch bereits Widerstand. Nach Demonstrationen in Regensburg, München und Nürnberg mit bis zu 1300 Teilnehmer*innen sind nun weitere Demonstrationen in München (12.5.2018), Würzburg (21.4.2018) und Nürnberg (20.4.2018) geplant.
Zudem gibt es eine Petition gegen das Vorhaben der bayerischen Landesregierung. (ak)