IMI-Standpunkt 2018/008 (Update, 22.3.2018)

Vertragsunterzeichnung für die Heron TP Drohne: Abschluss vor dem 31. Mai 2018?

von: Marius Pletsch | Veröffentlicht am: 6. März 2018

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Laut der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag könnte die Vertragsunterzeichnung für das Leasing von fünf (plus optional zwei weiteren) bewaffnungsfähigen Heron TP Drohnen der Rüstungsschmiede Israel Aerospace Industries (IAI) noch in den nächsten zwei Monaten erfolgen. Bis zum 31. Mai 2018 ist ein Vertragsabschluss noch möglich, danach würde die Verlängerung der Bindefrist des Industrieangebots ablaufen und es müsste ein komplett neuer Vertrag mit Airbus Defence & Space verhandelt werden.[1] Airbus würde, wie aktuell auch bei den Heron 1 Drohnen, die in Afghanistan und Mali eingesetzt werden, als Hauptauftragnehmer auftreten. Da keine weiteren Gespräche zu einer erneuten Verlängerung der Frist gesucht wurden, scheint man im BMVg von einer Vertragsunterzeichnung bis zu diesem Termin auszugehen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hält einen Kompromiss fest, der für eine schnelle Vertragsunterzeichnung spricht. Es sollen zeitnah Heron TP Drohnen geleast werden, über die Beschaffung von Bewaffnung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Seit dem 14. März 2018, der Wahl der Bundeskanzlerin durch den Bundestag, sowie nach der Ernennung der MinisterInnen, ist nun eine voll handlungsfähige Bundesregierung im Amt.

In der Antwort auf die kleine Anfrage heißt es, bei dem Vertrag soll es sich um einen „angepassten, neuen, endverhandelten Vertrag“ handeln.[2] Ob aber auch die kritischen Stellen gestrichen wurden, welche die SPD noch gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode dazu veranlasst hatten, im Haushaltsausschuss den Vertragsabschluss von der Tagesordnung zu nehmen, bleibt zunächst unklar. Der damalige Vertrag sah bereits die Zertifizierung und den Kauf von 60 Raketen zu Übungszwecken vor, sowie das Training von SoldatInnen mit bewaffneten Drohnen in Israel.[3]

Die Formulierung des Kompromisses im Koalitionsvertrag schließt lediglich den Kauf der Bewaffnung aus. Grundsätzlich ist die Drohne bewaffnungsfähig, offen ist nun, wann diese konkret für die deutschen Heron TPs hergestellt werden soll.

Die Frage ist also, ob eine Auswahlentscheidung und eine Zertifizierung für ein oder mehrere Waffensysteme sowie das Training von BundeswehrsoldatInnen mit bewaffneten Drohnen vor oder nach der angekündigten Debatte stattfindet und ob dies ohne den Kauf von Munition (zu Zertifizierungs- und Übungszwecken) möglich ist. Dies ist für den Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft entscheidend. Bei einer vorzeitigen Zertifizierung eines Waffentyps und der Ausbildung wäre die Bewaffnungsfähigkeit kurz nach einer Zustimmung des Bundestages zu realisieren, wenn die Drohnen dann schon an die Bundeswehr übergeben wurden. Würde mit dem Prozess nach einem Votum des Bundestages begonnen, würde es noch eine längere Zeit dauern, bis die Drohnen dann auch tatsächlich bewaffnet in die Lüfte steigen könnten (ein verlässlicher Zeitrahmen ist hier schwer zu nennen, aber mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr kann wohl gerechnet werden). Gespräche mit Rüstungsunternehmen soll es zur Auswahlentscheidung laut der Beantwortung der kleinen Anfrage nicht gegeben haben.[4] Aber es gab mehrere Berichte (z.B. des Spiegels und von Netzpolitik) und auch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Vergabestreit eines amerikanischen Drohnenherstellers mit der Bundesregierung, welche nahelegen, dass bereits ein Waffensystem klar präferiert wird. Dabei soll es sich um „Whip Shot“ Raketen des Herstellers Israel Military Industries (IMI) handeln.[5] In dem Beschluss des OLG hieß es:

„Auch im Hinblick auf die Bewaffnungsfähigkeit der Drohnen und die bei einer Bewaffnung notwendig werdenden taktischen [sic!] Waffenausbildung, ist die Beschaffung des Heron TP der des CPB [das Konkurrenzprodukt der Firma General Atomics, Anm. d. Autors] überlegen. Heron TP kann im Gegensatz zu CPB mit […] skalierbarer und abstandsfähiger Präzisionsmunition ausgestattet werden und entspricht damit eher dem Bewaffnungskonzept der Luftwaffe […]. Die mögliche Bewaffnung mit geringer Wirkkraft ermöglicht L.teilige, „chirurgische“ Angriffe unter weitest gehendem Schutz nicht beteiligter Dritter […]. Sie ist daher auch im urbanen Gebiet einsetzbar“.[6]

In der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Linksfraktion geht es nicht bloß um die Heron TP, die ja nur eine Zwischenlösung sein soll. Es werden auch einige Fragen zur frühestens 2025 verfügbaren „Euro-Drohne“ beantwortet, wobei sich bislang vier europäische Staaten an der Konzeptarbeit beteiligen: neben Deutschland auch Frankreich, Italien und Spanien. Mit dem Management der Studie ist die Rüstungsagentur Organisation Conjointe de Coopération en matière d’Armement (OCCAR) beauftragt. Die Konzeptphase wurde am 29. Januar 2018 abgeschlossen, nun folgt der zweite Teil der Definitionsstudie, die Entwurfsphase. Es wurde sich bereits auf eine Antriebstechnologie geeinigt. Es sollen zwei Turboprop-Triebwerke zum Einsatz kommen. Weiteres muss noch in der Entwurfsphase konkretisiert werden.[7]

Es bleibt abzuwarten, wann die angekündigte Debatte über die Bewaffnung der Bundeswehrdrohnen stattfinden und wer an dieser teilnehmen soll. Eine Sitzung im Verteidigungsausschuss und eine aktuelle Stunde, wie 2014, reichen für eine intensive Beleuchtung der Thematik aber sicher nicht aus.

Anmerkungen

[1] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/567 (06.03.2018), S. 4 f.
[2] Ebd., S. 5.
[3] Gebauer, Matthias (spiegel.de, 23.6.2017): SPD will Kauf von „Jedi“-Raketen blockieren.
[4] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/567 (06.03.2018), S. 5 f.
[5] Monroy, Matthias (netzpolitik.org, 5.9.2017): Wunderwaffe für Drohnen der Bundeswehr kommt aus Israel.
[6] OLG Düsseldorf (justiz.nrw.de, 31.5.2017): VII-Verg 36/16.
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/567 (06.03.2018), S. 4.