IMI-Aktuell 2018/015

Pfullendorf: Ermittlungen eingestellt

von: 10. Januar 2018

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Nachdem im vergangenen Jahr Berichte über volksverhetzende, antisemitische, flüchtlingsfeindliche Bilder, die intern per Mail verschickt wurden, aus der Pfullendorfer Staufer-Kaserne bekannt wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nun eingestellt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die Schwäbische Zeitung berichtet: „‚Die gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Konstanz durchgeführten Ermittlungen erbrachten keinen Nachweis, dass eine derartige E-Mail versandt worden ist‘, teilte die [Staatsanwaltschaft] am Montagnachmittag mit. Eine Strafbarkeit des angezeigten Soldaten und seines Dienstvorgesetzten könne daher nicht festgestellt werden. …
Wie die Behörde mitteilt, hatte einer der angezeigten Soldaten im September 2016 allerdings Bilddateien versandt, auf denen Hakenkreuze abgebildet waren. ‚Insoweit kam es durch das Amtsgericht Sigmaringen bereits zu einer rechtskräftigen Verurteilung‘, heißt es in der Pressemitteilung. ‚In diesem Verfahren hatte der Dienstvorgesetzte völlig korrekt gehandelt und den Vorfall bei der Staatsanwaltschaft unverzüglich zur Anzeige gebracht.‘
Im anonymen Schreiben vom 8. Oktober wurde darüber hinaus ein weiterer Vorfall geschildert. Demnach habe ein Hauptfeldwebel einen Kraft- beziehungsweise Sportraum betreten, in dem einige Soldaten Sport ausübten. Daraufhin soll der Hauptfeldwebel ‚menschenverachtende‘ Worte gewählt haben: ‚Haut ab, ihr dreckigen Afghanen, ich will hier Sport machen!‘ Eine Strafverfolgung wegen Beleidigung sei in dieser Angelegenheit nicht möglich, weil der dafür erforderliche Strafantrag nicht gestellt wurde, schreibt die Staatsanwaltschaft Hechingen in ihrer Pressemitteilung. ‚Wegen dieses Vorfalls ist jedoch bei der Bundeswehr ein Disziplinarverfahren anhängig.‘
Wegen zweifelhafter Praktiken bei der Sanitäterausbildung und bei Aufnahmeritualen war die Staufer-Kaserne bereits im Januar 2017 bundesweit in die Schlagzeilen geraten. In Bezug auf die Ausbildungspraktiken hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen mittlerweile eingestellt. Das Ermittlungsverfahren bezüglich der Aufnahmerituale läuft hingegen noch. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied im Juli 2017, dass vier Soldaten, die an den Aufnahmeritualen beteiligt waren, zurecht entlassen wurden. Drei der betroffenen Soldaten haben die Zulassung einer Berufung beantragt.“ (ak)