IMI-Aktuell 2017/386

Urteil gegen BI

von: 3. Juli 2017

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Das Neue Deutschland berichtet ausführlich über den Prozess gegen Malte Fröhlich von der BI Offene Heide, der vergangenen August den Truppenübungsplatz in der Colbitz-Letzlinger Heide betreten hat als symbolischen Protest, um den dortigen Übungsbetrieb für die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu stören. Der angeklagte Aktivist bestritt die ihm zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit nicht, forderte die Justiz jedoch auf, stattdessen Anklage gegen Bundeswehr und Bundesregierung wegen Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen zu erheben. In diesem Zuge warf er der Richterin „Strafvereitelung“ vor, woraufhin diese ihn warnte, ihn obendrein wegen Verleumdung anzuklagen. Der Angeklagte hielt dies für eine gute Idee, um somit rechtlich klären zu lassen, ob die Bundeswehr nicht tatsächlich an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt ist. (bk)