Der Tagesschau zufolge hat die Union den seit über einem Jahr eingebrachten Gesetzesentwurf für eine Neuregelung der Bundestags-Mitwirkungsrechte bei Auslandseinsätzen versenkt. Weshalb sie dies tat, leuchtet auf den ersten Blick nicht ein, da das Vorhaben es aus friedenspolitischer Sicht einiges an dem Vorhaben zu kritisieren gab (siehe IMI-Analyse 2015/23). Die Tagesschau nennt als Grund, dass der ohnehin schon problematische Gesetzesentwurf aus Unionssicht noch nicht weit genug ging: „Allerdings gab es vor allem unter Verteidigungspolitikern von CDU und CSU Stimmen, die das Gesetz ablehnten, weil sich die Union mit ihrer Maximalforderung nach Vorratsbeschlüssen für bestimmte Auslandseinsätze nicht durchsetzen konnte. Dabei ging es darum, alle Missionen unterhalb von Kampfeinsätzen vorab zu genehmigen – das Parlament hätte dann nur das Recht, die Soldaten nachträglich zurückzurufen.“ (tp/jw)