IMI-Aktuell 2016/406

DGB zu Inlandseinsätzen

von: 15. Juli 2016

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Die im neuen Weißbuch vorgesehene Ausweitung der Optionen für Bundeswehr-Inlandseinsätze stößt in einem Positionspapier des DGB auf Kritik: „Deutschland ist einer der wenigen Staaten weltweit, die sich einer strikten Trennung von militärischen (Verteidigungs- und Abwehraufgaben) und polizeilichen (Gefahren- und Verbrechenspräventionsmaßnahmen) Aufgaben verschrieben haben, als Konsequenz aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus und des zweiten Weltkriegs. Die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern sind limitiert auf Katastrophennotstände, welche bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen auftreten können. Aufgrund dieser Regelung ist es nicht zulässig, dass Bundeswehrsoldaten polizeiliche Aufgaben wie das Auflösen von Demonstrationen oder die Prävention von Straftaten übernehmen. Der DGB hält an dieser verfassungsrechtlichen Normierung strikt fest und warnt vor einer Aufweichung des Grundgesetzes.“ (jw)