Die Linke klagt seit Ende Mai vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundeswehreinsatz in Syrien, so SZ und taz. Der Einsatz findet weder im Rahmen der UNO noch der NATO statt und das Selbstverteidigungsrecht, das der Regierung einen Militäreinsatz grundgesetzlich ermöglichte, sähe eine Verteidigung gegen Staaten vor, nicht gegen eine Terrorgruppe wie den IS. Eine gute Grundlage für eine Verfassungsklage also, zwei Hürden bleiben allerdings: Erstens kann das BVerfG das Verfahren in die Länge ziehen (die Linke rechnet nicht vor Herbst 2017 mit einer Entscheidung), zweitens kann die Klage noch als unzulässig abgewiesen werden, weil im Bundestag bereits über den Einsatz abgestimmt wurde und für eine Fraktion in der Minderheit kein Klagerecht vorgesehen ist. (tg)