IMI-Analyse 2016/13 - in: AUSDRUCK (Juni 2016)

Drohnenkrieg – Die Weitergabe von Handydaten

von: Marius Pletsch | Veröffentlicht am: 29. April 2016

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In der gestrigen Anhörung von Zeugen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag ging es unter anderem auch um die Weitergabe von Handydaten an ausländische Stellen, die von deutschen Diensten erhoben wurden (Siehe zur gestrigen Sitzung auch einen Artikel bei Heise.de). Die beiden Zeugen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) räumten ein, dass ihre Dienststelle Handydaten an US-Stellen weitergab und immer noch weitergibt. Diese Daten spielen für die Zielfindung im US-Drohnenkrieg eine wichtige Rolle.

Eine Handynummer reicht aus, damit eine Rakete oder Bombe ihren Weg ins Ziel finden kann. Zum einen ist da das Programm Skynet zu nennen, das Metadaten auswertet und anhand von besuchten Orten, kontaktierten Personen und weiterer Muster, die als verdächtig gelten, diejenigen Nummern nennt, die zu Terrorverdächtigen gehören könnten. Diesen Prozess nennt man auch Data-Minig. Auf Basis dieser Daten, die von einem Algorithmus berechnet werden, werden dann die Ziele definiert und nicht selten auch getötet. Der Name des Verdächtigen muss dabei nicht bekannt sein, nur, weil er sich vielleicht verdächtig verhält, könnte die Person bereits Opfer eines Drohnenangriffs werden. Und die Genauigkeit des Algorithmus wird angezweifelt. So ist die Befürchtung, dass zehntausende Nummern fehlerhaft als Terrorverdächtig klassifiziert werden. Das hat ein Informatiker für den Technikblog ArsTechnica.co.uk herausgestellt (Hier beschäftigt sich auch das deutschsprachige Magazin c’t mit dem Programm Skynet und dem Data-Mining für den Drohnenkrieg). Je nach Fehlerwahrscheinlichkeit werden allein in Pakistan, wo von insgesamt rund 120 Millionen Handys 55 Millionen für das Data-Mining verwendet werden können 15.000 bis 99.000 Personen fälschlich von Skynet als Terroristen klassifiziert. Von möglichen „Kollateralschäden“ bei konkreten Angriffen aufgrund dieser Daten ganz zu schweigen.

Zum zweiten kann für die Ausführung eines Drohnenangriffs eine Technik zum Einsatz kommen, die den Namen Gilgamesh trägt und ähnlich wie ein ISMI-Catcher funktioniert, nur, dass hier der Standort der SIM-Karte mit einem speziell für diesen Zweck entwickelten Algorithmus der NSA ermittelt wird. Eine kleine Box ist an der Drohne angebracht, die sich für Mobilfunkgeräte als Funkmast ausgibt. Handys können nun gezwungen werden sich hier einzuwählen und wenn eine Nummer, die zuvor, z.B. durch das Programm Skynet als Ziel definiert wurde, entdeckt wird, kann das Mobilfunkgerät geortet und dann die Person, die es bei sich führt, angegriffen werden. (Zu Gilgamesh siehe The Intercept)

Somit sind Mobilfunkdaten ein zentraler Bestandteil, damit der Drohnenkrieg der USA überhaupt geführt werden kann. Und diese Daten stammen nicht nur von US-Diensten, sondern kommen auch von Partnerdiensten. Die Frage, ob hier auch deutsche Dienste, wie das Bundeskriminalamt (BKA), das BfV sowie der Bundesnachrichtendienst (BND) Handynummern weitergeben wurde zum ersten Mal breiter diskutiert, als der Wuppertaler Bünyamin Erdoğan durch einen Drohnenangriff in Pakistan 2010 ums Leben kam. (Zum Fall Bünyamin: stern.de, BT-Drucksache 17/8088)  Hatten hier deutsche Stellen Daten weitergegeben und wurde so der Angriff erst ermöglicht?

Die Frage nach der Datenweitergabe allgemein war gestern im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur NSA-Affäre Thema. Hier werden einige Stellen aus dem Liveblog, der bei Netzpolitik.org zu finden ist, zitiert:

Renner: Haben sie Handynummern weitergegeben?

Berfuß: Öffentlich nur allgemein. Ja, kommt vor.

Renner: Auch aus G-10? [G10 = Grundgesetzartikel 10: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, gemeint sind also Daten, die nach dem G10-Gesetz, welches ein Eingriff in die Grundrechte des GG-Artikels 10 erlaubt, von den Diensten erhoben wurden, Anm. d. Autors]

Berfuß: Nicht sicher. Aber könnte sein.

Diese Befragung nahm die Obfrau der Linksfraktion im Untersuchungsausschuss, Martina Renner vor. Sie befragte u.a. Folker Berfuß, Referatsgruppenleiter in der Abteilung 6 des BfV, die für „Islamismus und islamistischen Terrorismus“ zuständig ist. Im Anschluss an Renner war der Abgeordnete Tankred Schipanski von der Unionsfraktion an der Reihe, dieser stellte folgende Fragen:

Schipanski: Für Weitergabe Handynummer gibt es Rechtsgrundlage. Ist das so?

Berfuß: Ja.

Schipanski: Also klare Grundlage. Dürfen sie machen.

Berfuß: Ja.

Schipanski: Gab es Gründe, dass sie misstrauisch waren, dass sich an irgendwas nicht gehalten wurde?

Berfuß: In UG und UZ nein. [UG = Untersuchungsgegenstand, UZ = Untersuchungszeitraum, Anm. d. Autors]

Schipanski: Also auch keinen Anlass anzunehmen, dass sich Partner nicht an Vorgaben hält?

Berfuß: So ist es.

Schipanski: Also Disclaimer hinreichendes Mittel, um das abzusichern. Muss man ja mal sagen. [Disclaimer = hier soll es sich um die Einschränkung handeln, dass die weitergegebenen Daten nur zu nachrichtendienstlichen Zwecken verwendet werden dürfen, Anm. d. Autors]

Mit diesen Fragen unterstützte Schipanski den Zeugen hier, in dem er hervorhebt, dass es eine rechtliche Grundlage für die Weitergabe gäbe. Doch ob diese Grundlage so eindeutig ist, daran lässt das erst letzte Woche gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Zweifel, wie später aufgezeigt werden wird.

Bei der späteren Befragung durch den Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Konstantin von Notz ging es dann noch um die Frage, ob es sich bei den Einsätzen von Drohnen durch die CIA um nachrichtendienstliche Tätigkeiten handle. Da auch dieser Abschnitt sehr kurios ist, soll er auch hier in entsprechender Länge zitiert werden:

Notz: In Disclaimer: Daten nur für ND-Zweck? [ND = nachrichtendienstlichen, Anm. d. Autors]

Berfuß: Ja.

Notz: Im Gegensatz zu welchem anderen Zweck?

Berfuß: Polizeilich z.B.

Notz: Militärisch?

Berfuß: Jeder andere Zweck.

Notz: Aber die CIA. Wenn die Drohnenoperationen durchführt. Wäre das erfasst?

Berfuß: KA. [KA = Keine Angabe, Anm. d. Autors]

Notz: Aha, also kann es sein, dass die doch für Drohnenoperationen bei CIA genutzt werden?

Berfuß: KA.

Notz: Also, würde ihr Disclaimer helfen, dass das nicht passiert?

Berfuß: Kann ich nicht beantworten.

Notz: Also: Erfasst der Disclaimer CIA ja oder nein?

Berfuß: Ja.

Notz: Wenn CIA eine Operation durchzieht, ist das eine nachrichtendienstliche Operation?

Akmann [Ministerialrat des Bundesministeriums für Inneres (BMI) für die Projektgruppe „Untersuchungsausschuss“, Anm. d. Autors]: Das müssen sie die CIA fragen, nicht den Zeugen.

Notz: Das BMI sagt mir also, dass die CIA Drohnentötungen durchführt.

Akmann: Das wissen wir nicht aktiv.

Notz: Das wissen sie nicht?

Akmann: Nein. Das steht in den Medien.

Notz: Geht darum, ob Daten für Drohnentötungen verwendet. Zeuge sagt, nein, kann nicht sein, weil Disclaimer. Aber CIA ist ein ND. Und Einsatz der CIA mit Drohnen ist ein ND-Einsatz. Also sagt der Disclaimer überhaupt nichts. Dass sie hier sagen, sie wüssten nicht, was die CIA tut, Herr Akmann, ist eine absurde Behauptung.

Akmann: Ob der Drohneneinsatz eine ND-Maßnahme ist, kann der Zeuge nicht beantworten.

Notz: Was dann? Haben sie das mal geprüft? Kann ja sein, dass der Disclaimer nichts hilft.

Anwlat [sic! Gemeint ist der Anwalt von Berfuß, Anm. d. Autors]: Von ihnen wird juristische Subsumption abgefragt.

Notz: Herr Berfuß sie wurden gefragt, was sie dagegen tun, dass Daten für Drohnenangriffe verwendet wurden. Sie haben gesagt: Disclaimer. Ich hinterfrage das Argument. Das muss möglich sein. Er hat das ins Spiel gebracht, nicht ich. Der Zeuge kann ja sagen: „Wenn Drohne von CIA gefolgen wird, ist das militärisch, dann funktioniert Disclaimer.“

Berfuß: Sie verlangen rechtliche Bewertung, für die ich nicht zuständig bin. Habe versucht, zu erklären, wie wir arbeiten. Bin qua Amt nicht der Richtige, um diese Fragen zu beantworten.

Notz: Also sie können die Frage nicht beantworten?

Berfuß: Nein.

Notz: Ok. Das ist ja eine andere Antwort.

Akmann: Aus Sicht des BfV ist eine ND-Maßnahme immer eine Maßnahme im Sinne der Informationsgewinnung.

Notz: Interessante Aussage. Wenn sie sagen, der Zeuge meinte, dass wenn CIA eine Drohne fliegt und Terroristen tötet, dann ist das keine ND-Aktion?

Akmann: Würd ich so sagen.

Erst letzte Woche hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum BKA-Gesetz vom 20. April 2016 relativ eindeutig zu der Weitergabe von Informationen, die auch zur Lokalisierung und Tötung von Terrorverdächtigen dienen könnten, geäußert. Denn die im Gesetz getroffenen Bestimmungen würden den verfassungsrechtlichen Ansprüchen teilweise nicht genügen und seien zu „unbestimmt“. Die Verfassungsichter_innen fordern eine verbesserte Kontrolle, zu welchem Zweck die Daten vom Empfängerland genutzt würden. Dazu hier einige einschlägigen Abschnitte aus dem Urteil:

„[Es] ergeben sich Grenzen in Blick auf die Nutzung der Daten durch den Empfängerstaat, wenn dort Menschenrechtsverletzungen zu besorgen sind. Zwingend auszuschließen ist danach jedenfalls die Datenübermittlung an Staaten, wenn zu befürchten ist, dass elementare rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden […]. Keinesfalls darf der Staat seine Hand zu Verletzungen der Menschenwürde reichen. […] Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland setzt weiter einen datenschutzrechtlich angemessenen und mit elementaren Menschenrechtsgewährleistungen vereinbaren Umgang mit den übermittelten Daten im Empfängerstaat (1) und eine entsprechende Vergewisserung hierüber seitens des deutschen Staates (2) voraus.“

Heribert Prantl, Journalist der Süddeutschen Zeitung und ehemaliger Richter kommentierte das Urteil überwiegend optimistisch und schrieb: „Das heißt: Deutsche Daten, die für US-Drohnenangriffe verwendet werden könnten, dürfen wohl künftig nicht mehr herausgegeben werden.“

Doch nach der gestrigen Anhörung im Untersuchungsausschuss lässt sich kaum auf eine Veränderung der Praxis hoffen, unabhängig davon, ob es nun ums BKA, das BfV oder den Bundesnachrichtendienst (BND) geht. Denn die Nachrichtendienstler scheinen sich ihre eigene Realität zu schaffen. Drohnenangriffe seien „spekulativ“, der Sensor-Operator Brandon Bryant ein „angeblicher“ ehemaliger „Drohnenpilot“. Diese Aussagen stammen vom zweiten Zeugen der gestrigen Anhörung im Untersuchungsausschuss, Klaus Rogner, der Leitung der Abteilung 6 beim BfV, die für „Islamismus und islamistischen Terrorismus“ zuständig ist. Bei der Nachfrage, ob sich die weitergegebenen Daten zur Lokalisierung einer Person eignen würden, zeigte der Zeuge, wie wenig Wissen man in den deutschen Nachrichtendiensten über die Fähigkeiten der US-Dienste zu haben scheint.

Renner: Schon viel zu Disclimer gefragt. Erlass BMI 24.11.2010. Regelt, dass keine Übermittlung dabei, die für geografische Ortung geeignet sind. Kennen sie den? [17/8088]

Rogner: Können sie den mal zeigen?

Renner: Habe ich nicht, kenne ihn nur aus Kleiner Anfrage. Dachte, sie kennen ihn.

Rogner: Bei der Vielzahl von Erlassen kann ich mich nicht an jeden einzelnen erinnern.

Renner: Dass Weitergabe von Daten zu Geolokation unterlassen werden soll, ist nicht bekannt?

Rogner: Nein.

Akmann: Wir haben Erlass dabei. Könnten ihnen den übergeben.

Renner: Dann können wir den auch dem Zeugen zeigen. Können wir dann kurz Pause machen?

[Dokument wird vorgelegt.]

Ist ihnen das Schreiben bekannt?

Rogner: Damals nicht. War nicht AL, sondern Referatsgruppenleiter. [AL = Abteilungsleiter, Anm. d. Autors]

Renner: Und dann Anfang 2011?

Rogner: Ja, im Rahmen Beantwortung parlamentarischer Anfragen bekannt geworden. Ob ich Dokument als solches mal gesehen habe, KA. Hätte mich erinnert, wenn es meinerzeit eingegangen wäre. Dann wäre es wahrscheinlich über meinen Schreibtisch gegangen. Äußerung wurde mir dann berichtet.

Renner: Welche Daten sind für unmittelbare geografische Ortung geeignet?

Rogner: Keine solchen, die wir übermitteln.

Renner: Welche?

Rogner: GPS-Daten.

Renner: Mobilfunk?

Rogner: Bloße Nummern nicht afaik. [afaik = soweit ich weiß, Anm. d. Autors]

Renner: Postadresse?

Rogner: Postadresse in D. Wo die dann in AFG, PAK wohnen KA. [AFG = Afghanistan, PAK = Pakistan, Anm. d. Autors]

Renner: Haben Handynummern übermittelt, die in Transit- oder Zielländern.

Rogner: Afaik bloße Handynummer nicht geeignet.

Renner: Damaliger Wissensstand oder heute?

Rogner: Habe auch heute keinen Grund daran zu zweifeln.

Also auch Veröffentlichungen zu Skynet und Gilgamesh scheinen hier kein Anlass zur Überprüfung dieses Wissenstandes gewesen zu sein.

Die Bundesregierung zieht sich gern auf die Formulierung zurück, zu Drohnenangriffen durch die USA hätte man keine „eignen gesicherten Erkenntnisse“. Da die zuständigen Stellen in der Bundesregierung sowie in den polizeilichen, wie nachrichtendienstlichen Behörden Berichte über Drohneneinsätze und die Möglichkeiten der US-Dienste zwar wahrnehmen, aber wenig Bemühungen erkennen lassen, zu eigenen Erkenntnissen zu kommen, ist eine Veränderung der Praxis der Weitergabe der Daten nicht zu erwarten. Ob das Urteil des BVerfG an dieser Weitergabepraxis etwas wird ändern können, bleibt abzuwarten. Zwar sind die Forderungen der Richter für eine bessere Kontrolle der Verwendung der Daten durch die Empfängerstaaten ein klares Signal, doch wie dies letztlich umgesetzt wird, darauf muss wohl auf die Art und Weise der Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben gewartet werden. Für eine klare und deutliche Abkehr könnten wohl Urteile mit klarem Bezug zu den Staaten sorgen, die Drohnen für Tötungen einsetzen. Zwar sind und waren einige Klagen gegen die USA, bzw. gegen die Bundesregierung, meist wegen Vernachlässigung ihrer Schutzpflicht, weil Sie den Drohnenkrieg über die Relaisstation Ramstein zulassen würden, vor deutschen Gerichten anhängig. Ob es aber zu Urteilssprüchen kommt, in denen den Kläger_innen Recht gegeben wird, ist mehr als fraglich. Die Bundesregierung beteuert stets, keine „eigenen gesicherten Erkenntnisse“ zu haben und mit einer Mitarbeit der von den Klägern beschuldigten US-Diensten ist auch nicht zu rechnen. Die Geheimhaltung der US-Seite, bzw. das offen zur Schau gestellte Unwissen der Bundesregierung wird eine rechtliche Bewertung eher erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Und dieses Spiel scheint vor den Gerichten aufzugehen. So stellte das Kölner Verwaltungsgericht im Mai 2015 fest, dass die Bundesregierung den Beteuerungen der USA, dass Drohnen weder aus der US-Air Force Base in Ramstein weder gesteuert noch Drohnen von dort starten würden, durchaus Glauben schenken dürften. (Hierzu Pressemitteilung VerG Köln, auch Artikel auf Zeit-Online) Und wie eine aktuelle schriftliche Anfrage des grünen Abgeordneten Hans-Christian Ströbele zeigt, werden die Beteuerungen der US-Seite nicht in Zweifel gezogen. In der hier angesprochenen Klage dreier Jeminiten, die bei der Klage von den Menschenrechtsorganisationen Reprieve und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstütz wurden, geht und ging es um diese beiden Punkte aber freilich nicht. Stattdessen wird in den Fällen aber auf die zentrale Funktion Ramsteins als Relaisstation Bezug genommen. Eine weitere Klage eines Somaliers, der vor dem Bundesverwaltungsgericht in Köln wegen der Tötung seines Vaters geklagt hatte, wurde erst vor zwei Tagen abgewiesen (Hierzu die Süddeutsche). All das sind Anzeichen, dass es wohl erheblichen Drucks Bedarf, damit die skandalöse Praxis der Weitergabe von Handydaten und damit der Beihilfe zur Tötung ein Ende finden wird.