Wie die Sächsische Zeitung (22.1.2016) berichtet, habe die Bundeswehr mit Singapur einen Vertrag geschlossen, nachdem dessen Militär zweimal jährlich für je zehn Wochen mit je 500-600 Soldat_innen von 2016-2020 auf den Truppenübungsplatz Oberlausitz üben können. Über mögliche finanzielle Ausgleiszahlungen wurde noch nichts verlautbart. Singapur verhängt laut Amnesty Jahresbericht 2015 die Todesstrafe und darf wohl kaum als „lupenreine“ Demokratie durchgehen. In Singapur gibt es auch nach wie vor kein Recht, den 24 monatigen Pflichtwehrdienst zu verweigern!
Eine parlamentarische Anfrage und Klärung der Vermietungspraxis wäre hier wünschenswert.