IMI-Aktuell 2015/509

Japan: „Black Stain“

von: 19. September 2015

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Das »Digital Journal« berichtete, dass das Parlament Japans ein Gesetz verabschiedet habe, das es der Regierung des Landes erstmals seit Ende des 2. Weltkriegs erlaube, seine Streitkräfte außerhalb Japans zum Kämpfen einzusetzen. Der Artikel 9 der japanischen Verfassung von 1946 lautet in der deutschen Übersetzung von Wikipedia:

„In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt.“

In dem Beitrag des »Digital Journal« heißt es: „Abe had been unable to muster support to amend the pacifist constitution and instead opted to ‚re-interpret‘ the meaning of self-defence in order to push through the new laws, but the move has sparked a groundswell of opposition not seen for decades in Japan.“ Ein Gegner des Gesetzes habe dieses als „black stain on the history of Japan as a constitutional democracy“ bezeichnet. Leider halten sich auch Staaten wie Deutschland nicht an den Wortlaut ihrer Verfassung. (mh)