IMI-Studie 2015/04
Die Ukraine und EUropas Nachbarschaftspolitik
Testfall für Deutschlands neue Großmachtambitionen
von: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 27. März 2015
Dieser Text erschien in der Broschüre „Deutschland: Wi(e)der die Großmacht“ (68 Seiten, DinA4), die zum Preis von 4 Euro unter imi@imi-online.de bestellt werden kann. Hier die PDF-Version.
Lautstark forderte Bundespräsident Joachim Gauck, flankiert von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Außenminister Frank-Walter Steinmeier bei der Sicherheitskonferenz Anfang 2014, der angeblich in Deutschland gepflegten „Kultur der militärischen Zurückhaltung“ zugunsten einer offensiven Weltmachtrolle den Rücken zuzukehren. Dieser aufsehenerregende Auftritt war allerdings von langer Hand vorbereitet und zwar insbesondere in dem vom Planungsamt des Auswärtigen Amtes finanzierten Projekt „Neue Macht – Neue Verantwortung“. Unter Leitung der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ (SWP) und des „German Marshall Funds“ (GMF) wurde dabei zwischen November 2012 und September 2013 von etwa 50 Mitgliedern des außen- und militärpolitischen Establishments ein gleichnamiger Bericht erarbeitet, der bereits alle wesentlichen Gedanken der Gauck-Rede bis hin zu teils wortgleichen Formulierungen enthielt. Gauck wurde also lediglich zum Sprecher eines Elitenkonsenses auserkoren, der nun vehement auf die militärisch unterfütterte Realisierung deutscher Großmachtphantasien drängt.[1]
Was die deutschen Präferenzen bzgl. der Europäischen Union und ihrer Ostpolitik anbelangt, lassen sich im Papier „Neue Macht – Neue Verantwortung“ unter anderem folgende Passagen finden: „Erst die wirtschaftliche und politische Integration hat den Staaten Europas im Verbund das internationale Gewicht verliehen, das auch die Großen des Kontinents allein nicht mehr auf die Waagschale bringen. […] Deutschland wird hier [in der EU] öfter und entschiedener führen müssen. […] Bei Ländern in unmittelbarer EU-Nachbarschaft, sei es im Osten oder im Süden, ist das Interesse Deutschlands an deren innerer Entwicklung naturgemäß stärker ausgeprägt als im Fall ferner Staaten. […] In Europas südlicher und östlicher Nachbarschaft muss die EU als Ordnungsmacht Stabilität und gute regionale Regierungsführung anstreben – und dabei nicht nur auf Regierungen zielen, sondern auf Zivilgesellschaften. […] Deutsche Außenpolitik wird sich weiterhin der gesamten Palette der außenpolitischen Instrumente bedienen, von der Diplomatie über die Entwicklungs- und Kulturpolitik bis hin zum Einsatz militärischer Gewalt.“[2]
Im Klartext lassen sich aus dieser Sicht also erstens machtpolitische Ambitionen Deutschlands nur im EU-Verbund durchsetzen; dabei muss Deutschland aber zweitens die Führungsrolle zukommen; drittens hat die Expansion des EU-Einflussgebietes in den Nachbarschaftsraum Priorität, wo es gilt, die Vorherrschaft zu erlangen; und schließlich kommt hier bei der Umsetzung dieser Begehrlichkeiten viertens ein breites zivil-militärisches Instrumentarium auf staatlicher oder zivilgesellschaftlicher Ebene zum Einsatz, was auch immer in der jeweiligen Situation opportun erscheint. Damit ist bündig die Praxis der sogenannten „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (ENP) beschrieben, mit der die EU-Länder und hier allen voran Deutschland versuchen, möglichst viele Anrainer fest in die eigene Einflusssphäre zu integrieren.
Das wohl wichtigste Instrument zur Umsetzung deutsch-europäischer Expansionspläne stellt der Abschluss eines Assoziationsabkommens mit einem Nachbarland dar, wie im Folgenden ganz allgemein, besonders aber mit Blick auf die Ukraine ausgeführt werden soll. Aus diesem Grund ist es auch kein Zufall, dass die Eskalation in der geostrategisch überaus bedeutsamen Ukraine unmittelbar nach der Entscheidung des damaligen Präsidenten Wiktor Janukowitsch einsetzte, die Verhandlungen mit der Europäischen Union im November 2013 auf Eis zu legen.
Dies bedeutet umgekehrt nicht, dass Russland nicht ebenfalls versuchen würde, in der Ukraine mit harten Bandagen seine Interessen durchzusetzen. Aber durch die hierzulande zumeist übliche Ausblendung der westlichen und besonders auch der deutschen Mitverantwortung an der Ukraine-Krise ist das Bild, das von dem Konflikt gezeichnet wird, grob unvollständig.
1. Assoziationsabkommen als geopolitische Richtungsentscheidung
Zweifellos war es vor allem die bereits unmittelbar nach dem Ende des Kalten Krieges einsetzende NATO-Expansionspolitik, die maßgeblichen Stadion zur Verschlechterung der Beziehungen zwischen dem Westen und Russland beitrug und somit auch die jüngste Eskalation in der Ukraine maßgeblich befeuerte. Aufgrund ihres Bevölkerungs- und Rohstoffreichtums, besonders aber auch wegen ihrer geostrategischen Lage stellt die Ukraine in diesem Zusammenhang eine Art geostrategisches Filetstück dar. Unmissverständlich beschrieb etwa Zbigniew Brzezinski, einer der wohl wichtigsten Geopolitiker der USA, die Bedeutung des Landes folgendermaßen: “Die Ukraine, ein neuer und wichtiger Raum auf dem eurasischen Schachbrett, ist ein geopolitischer Dreh- und Angelpunkt, weil ihre bloße Existenz als unabhängiger Staat zur Umwandlung Russlands beiträgt. Ohne die Ukraine ist Russland kein eurasisches Reich mehr. […] Da die EU und die NATO sich nach Osten ausdehnen, wird die Ukraine schließlich vor der Wahl stehen, ob sie Teil einer dieser Organisationen werden möchte. […] Obwohl dies Zeit brauchen wird, kann der Westen […] schon jetzt das Jahrzehnt zwischen 2005 und 2015 als Zeitrahmen für eine sukzessive Eingliederung der Ukraine ins Auge fassen.“[3]
Vor diesem Hintergrund waren (und sind) beide Blöcke, der Westen, aber auch die von Russland angeführte „Eurasische Wirtschaftsunion“, der noch Kasachstan, Weißrussland, Armenien und Kirgisien angehören, seit Jahren darum bemüht, die Ukraine in ihre jeweilige Einflusssphäre zu integrieren. In diesem Zusammenhang ist es deshalb von essentieller Bedeutung, dass die Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens mit der EU einen Beitritt der Ukraine zur Eurasischen Wirtschaftsunion unmöglich macht (und umgekehrt). Bei der Unterzeichnung eines solchen Dokuments, zumal durch die überaus bedeutende Ukraine, handelt es sich also um eine geopolitische Richtungsentscheidung, deren Tragweite nur schwer überschätzt werden kann. Wie ein Artikel der Ukraine-Analysen aus dem Jahr 2012 betont, lag hierin auch ein wesentlicher Grund, weshalb die EU darauf drängte, möglichst rasch Nägel mit Köpfen zu machen: „Trotz aller scheinbaren Gegensätze und scharfer Rhetorik gegenüber Kiew weiß die Europäische Union um die wichtige Rolle der Ukraine, nicht nur für die Östliche Partnerschaft, sondern für das geostrategische Verhältnis zwischen der EU und Russland. Wenn es der EU nicht gelingt, die Ukraine stärker politisch und wirtschaftlich an sich zu binden, wird sie sich unweigerlich mehr auf Moskau zubewegen, lautet eines der schwerwiegendsten Argumente für eine schnelle Assoziierung.“[4]
Hinzu kommt noch, dass im Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine Passagen enthalten sind, die eine weitreichende Integration in die EU-Militärstrukturen und Auslandseinsätze vorsehen. Hierdurch wird der russische Verdacht, es handele sich hierbei letztlich um den faktischen Beitritt zum westlichen Bündnis, weiter erhärtet: „Die Parteien sollten […] die schrittweise Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) fördern. […] Die Vertragsparteien intensivieren die praktische Zusammenarbeit bei Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, insbesondere im Hinblick auf eine Verstärkung der Beteiligung der Ukraine an von der EU geleiteten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen sowie an entsprechenden Übungen und Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich derer, die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchgeführt werden.“[5]
Doch die Bedeutung der Assoziationsabkommen reicht über die im antagonistischen westlich-russischen Verhältnis liegende Dimension weit hinaus, da diese Vertragswerke im Zentrum der aktuellen EU-Expansionsstrategie stehen: „Die Assoziationsabkommen, welche die EU im postsowjetischen Raum vorantreibt, sind ein Schlüsselelement bei der Ausweitung der EU-Einflusssphäre nach Osten“, urteilt etwa Joachim Becker, Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien.[6]
2. EUropäischer Weltmachtanspruch und imperiale Raumkonzepte
Immer unverhohlener artikulieren einflussreiche Protagonisten der europäischen Politik den Anspruch, im globalen Gerangel um Macht und Einfluss an vorderster Front mitspielen zu wollen. So schreibt etwa das sozialdemokratische EU-Aushängeschild Martin Schulz: „Europa ist, ob es will oder nicht, ein ‘global player‘. Die EU ist der größte und reichste Binnenmarkt der Welt, unsere Wirtschaftskraft macht ein Viertel des globalen Bruttosozialproduktes aus. Die EU ist der weltweit größte Handelsblock, der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe – die EU ist ein Wirtschaftsriese. Globale wirtschaftliche Macht geht Hand in Hand mit weltpolitischer Verantwortung – diesem Auftrag kann sich Europa nicht entziehen. Europas Partner erwarten – zu Recht – dass Europa sich dieser Verantwortung stellt und aus der Wirtschaftssupermacht auch eine weltpolitische Supermacht wird.“[7]
Für eine ernst zu nehmende „Weltmacht EUropa“ ist allerdings aus Sicht der politischen Eliten die Kontrolle des europäischen Nachbarschaftsraums zwingend erforderlich. Etwaige Konflikte mit anderen Ländern, die diesen Expansionsbestrebungen gegebenenfalls nicht gewillt sind, tatenlos zuzusehen, werden dabei billigend in Kauf genommen, wie etwa der frühere deutsche Außenminister Joschka Fischer betont: „Die EU wird begreifen müssen, dass sie in ihrer östlichen und südlichen Nachbarschaft nicht in einem interessefreien Raum handelt, sondern dass sie dort mit widerstreitenden Interessen anderer Mächte, ja mit Rivalen konfrontiert wird […] Die Erweiterungspolitik der EU […] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheit der Europäischen Union, ja ihre entscheidende Machtprojektion nach außen in ihre geopolitische Nachbarschaft.“[8]
Exemplarisch formulierte Radek Sikorski, bis 2014 Außenminister Polens, den Zusammenhang zwischen EUropäischen Ambitionen und der Bedeutung des Nachbarschaftsraumes folgendermaßen: „Wenn die EU eine Supermacht werden will – und Polen befürwortet dies –, dann benötigt sie die Kapazitäten, um Einfluss in der Nachbarschaft ausüben zu können.“[9] Auch Thomas Renard, Beirat der „Group on Grand Strategy“ (GoGS), argumentiert ganz ähnlich: „Selbstverständlich muss die EU sich als Macht in ihrer eigenen Region etablieren, wenn sie eine globale Macht werden will.“[10]
Gerade Mitglieder jener „Group on Grand Strategy“, ein zunehmend einflussreicher Zusammenschluss von EU-Geopolitikern,[11] fordern seit Jahren, die Europäische Union solle sich endlich offen zu einer Geostrategie bekennen, die auf die Expansion ihrer Einflusssphäre und die Etablierung eines imperialen Großraums abzielt. So schrieb GoGS-Co-Direktor James Rogers im Jahr 2011: „Das ultimative Ziel einer Geostrategie ist es, Geografie und Politik miteinander zu verknüpfen, um die Macht und die Einflusssphäre des heimischen Territoriums zu maximieren. […] Ein solches Konzept muss von einem subtilen, aber hervorragend aufgestellten Militär unterstützt werden, das darauf abzielt, das Auftauchen möglicher Rivalen zu vereiteln.“[12]
Auf dieser Basis entwickelte Rogers Kriterien, mit denen er die Grenzen eines solchen Großraums – von ihm als „Grand Area“ bezeichnet – absteckt und damit gleichsam eine Art Kartographie eines EU-Imperiums vorlegt. Es umfasst große Teile Afrikas, die ölreiche kaspische und zentralasiatische Region und den Mittleren Osten, reicht aber auch bis weit nach Ostasien, wo es gilt, die Schifffahrtsrouten zu kontrollieren (siehe Grafik). Konkret sollen Länder und Regionen in die „Grand Area“ integriert werden, die folgendes „Anforderungsprofil“ erfüllen:
„Aus einem geopolitischen Blickwinkel muss diese Zone fünf Kriterien genügen: Sie muss
- über alle grundlegenden Ressourcen verfügen, die notwendig sind, um die europäische industrielle Produktion und künftige industrielle Bedürfnisse zu decken;
- alle wesentlichen Handelsrouten, insbesondere Energie-Pipelines und maritime Schifffahrtsrouten aus anderen Regionen ins europäische Heimatland einschließen;
- so wenig wie möglich geopolitische Problemfälle enthalten, die zu einer Desintegration der Region führen und damit die künftige wirtschaftliche Entwicklung Europas schädigen könnten;
- die geringste Wahrscheinlichkeit einer relevanten Beanspruchung durch andere mächtige ausländische Akteure im Vergleich zu ihrer Bedeutung für die europäische Wirtschaft und ihre geopolitischen Interessen aufweisen;
- eine Region sein, die die Europäische Union am kosteneffektivsten durch eine Ausweitung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik verteidigen kann.“
Grafik Grand Area nur im PDF
Ferner soll die „Grand Area“ mit einem dichtmaschigen Netz aus europäischen Militärbasen überzogen und so unter Kontrolle gebracht werden: „Das Konzept der ‚Grand Area‘ würde versuchen, diese Länder in ein dauerhaftes EU-geführtes System zu integrieren, das durch Militärbasen, bessere Kommunikationslinien und engere Partnerschaften abgesichert wird – eine europäische Vorwärtspräsenz, um die Notwendigkeit sporadischer Interventionen zu reduzieren.“ Mit diesem Militärbasennetz soll vor allem folgenden beiden Zielen Nachdruck verliehen werden: „Erstens, ausländische Mächte davon abzuhalten, sich in Länder in der größeren europäischen Nachbarschaft einzumischen; und zweitens Halsstarrigkeit und Fehlverhalten auf Seiten der lokalen Machthaber vorzubeugen.“ Konkret wird darauf hin die Errichtung einer ganzen Reihe neuer Basen vorgeschlagen: „Neue europäische Militäranlagen könnten im Kaukasus und Zentralasien, der arktischen Region und entlang der Küstenlinie des indischen Ozeans benötigt werden. Das Ziel dieser Einrichtungen wäre es, […] eine latente aber permanente Macht innerhalb der ‚Grand Area‘ auszuüben.“
Osteuropa und damit zuvorderst auch der Ukraine kommt in diesem Zusammenhang aus der Sicht von Rogers gerade mit Blick auf Russland eine ganz besondere Bedeutung zu: „Osteuropa ist das Tor zwischen den riesigen Ressourcen Asiens und den dichtbesiedelten und technisch fortgeschrittenen Bevölkerungen Europas. Das bedeutet, dass es entweder vom imperialen Despotismus Russlands oder der demokratischen Zivilisation Europas kontrolliert werden wird. Aufgrund seiner geographischen Lage wird derjenige, der den Zugang zu dieser wesentlichen Zone gewinnt, auch Einfluss über den gesamten eurasischen Superkontinent erhalten wird. Sollte Osteuropa von Moskau kontrolliert werden, werden die Europäer – und darüber auch die Nord-Amerikaner – Gefangene sein, wie sie es die meiste Zeit des Kalten Krieges waren. Sollte Osteuropa von Brüssel (und ebenso von London, Paris und Berlin) – und darüber auch von Washington – geformt werden, wird Russland geschwächt und relativ harmlos zurückgelassen, so wie es die meiste Zeit in den 1990ern und 2000ern war.“[13]
Es liegt natürlich nahe, die Ausführungen von Rogers als Produkt eines reichlich fehlgeleiteten Irrläufers abzutun, allerdings haben wir es hier keinesfalls mit einem „geopolitischen Hinterbänkler“ zu tun. Dies zeigt sich etwa daran, dass er von der EU-eigenen strategischen Denkfabrik, dem „Institute for Security Studies“ (EUISS), mit der Erstellung eines der zentralen Papiere zur Zukunft der EU-Militärpolitik beauftragt wurde, in das große Teile seines „Grand-Area-Konzeptes“ einflossen.[14] Wichtiger noch ist, dass die praktizierte EU-Erweiterungspolitik in großen Teilen mit Rogers‘ Konzept übereinstimmt. Dabei wird zwar innerhalb der politischen Eliten auch seit einiger Zeit über einen Ausbau der Militärpräsenz bis nach Ostasien debattiert[15] – und die Verabschiedung der „Europäischen Maritimen Sicherheitsstrategie“ im Juni 2014 war hierfür leider ein wichtiger Zwischenschritt.[16] Es liegt aber auf der Hand, dass der Kontrolle des unmittelbaren Nachbarschaftsraums in absehbarer Zeit die größere Bedeutung beigemessen wird – und hiermit ist die Europäische Union in der Tat schon seit vielen Jahren beschäftigt.
3. Osterweiterung als Expansionsstrategie
Einer Einflusserweiterung in den Nachbarschaftsraum waren insbesondere durch die Existenz der Sowjetunion lange enge Grenzen gesetzt. Mit deren Untergang Anfang der 1990er öffnete sich der Europäischen Union dann aber ein riesiges Expansionsgebiet, das es zu „erobern“ galt. Dies geschah zunächst in Form der sog. EU-Osterweiterung, die im Wesentlichen bereits mit der Verabschiedung der Kopenhagener Kriterien im Jahr 1993 beschlossen worden war. Um formell in die Europäische Union aufgenommen zu werden, mussten sich die Beitrittskandidaten einer neoliberalen Schocktherapie unterwerfen, die im Kern darauf hinauslief, auf sämtliche Schutzmaßnahmen der eigenen Wirtschaft zu verzichten und in einen „freien und fairen Wettbewerb“ um Märkte und Aufträge mit der übermächtigen westeuropäischen Konkurrenz zu treten: „Die Osterweiterung der Europäischen Union dient vornehmlich dazu, den stärksten Kräften im Westen – den so genannten ‚Global Players‘ – neuen Marktraum zu erschließen und mit Hilfe des Regelwerks des ‚Acquis communautaire‘ abzusichern.“[17]
Im Großen und Ganzen war diese Strategie überaus „erfolgreich“: Nachdem den Kandidaten in jahrelangen Verhandlungen weitreichende Zugeständnisse abverlangt worden waren, wurden 2004 und 2007 insgesamt zwölf neue Länder, fast alle in Osteuropa gelegen, als untergeordnete Mitglieder in die EU-Einflusssphäre integriert. Die Beitrittskandidaten waren unter anderem deshalb zu schmerzhaften Zugeständnissen bereit gewesen, weil sie hofften, diese nach ihrem EU-Beitritt durch ihre Mitspracherechte sukzessive rückgängig machen zu können. Doch da hatten sie die Rechnung ohne die EU-Großmächte gemacht, die noch vor dem Vollzug der Osterweiterung mit dem damaligen EU-Verfassungsvertrag des Jahres 2003 sicherstellten, dass künftig bei der Stimmverteilung im wichtigsten EU-Gremium, dem Rat der Staats- und Regierungschefs, die Einwohnerzahl eines EU-Landes eine weitaus größere Rolle als zuvor spielen würde.
Nach nochmaligen heftig umkämpften Verhandlungen trat die neue Regelung schließlich mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft und ist nach einer Übergangsfrist seit dem 1. November 2014 gängige Abstimmungspraxis. Die Folge dessen beschreibt Andreas Wehr folgendermaßen: „Dadurch verschieben sich die Gewichte in der EU erheblich, denn durch die Einführung des Kriteriums der Bevölkerungsgröße verlieren nicht weniger als 23 der 28 Mitgliedsländer an Einfluss in der Union. Relativ gewinnen die großen Staaten Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Rumänien dazu. Der eigentliche Gewinner ist aber das mit Abstand bevölkerungsreichste Land der Union: die Bundesrepublik Deutschland. […] Das neue Abstimmungsverfahren ist ein weiterer Schritt der EU weg von einer Gemeinschaft souveräner und gleichberechtigter Staaten hin zu einer hierarchisch strukturierten Union mit dem Hegemon Deutschland an der Spitze.“[18]
Umgekehrt bedeutet die neue Regelung aber auch, dass die Aufnahme neuer, insbesondere bevölkerungsreicher Staaten die Machtverhältnisse wieder massiv zuungunsten der EU-Großmächte verändern würde, weshalb dies aus genau diesem Grund derzeit auch nicht ernsthaft zur Debatte steht.[19] Vor diesem Hintergrund war und ist die – eigentlich ja erfolgreiche – „Expansion per Erweiterung“ nicht weiter anwendbar: „Schon vor dem Vollzug der Osterweiterung 2004 setzten in der EU-Kommission Überlegungen ein, wie es danach weitergehen sollte. […] Die EU war an die Grenzen ihrer bisherigen Entwicklungsdynamik, der wechselseitigen Bestärkung von Integration und Erweiterung, gelangt. […] Klar war aber auch, daß ein abruptes Ende der Expansionsdynamik nicht im Interesse der EU sein konnte. […] Es mußte also darum gehen, ein Konzept zu entwickeln, welches eine weitere Expansion der EU zuläßt, ohne daß diese Expansion die EU zu weiteren Erweiterungen zwingt. Wie ist Expansion ohne Erweiterung möglich?“[20]
4. EUropas imperiale Nachbarschaftspolitik
Die neue Expansionsstrategie wurde bereits im Jahr 2003 mit der Kommissionsmitteilung „Größeres Europa“ auf den Weg gebracht, die die Einführung der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (ENP) ein Jahr später vorbereitete. Offiziell ist bei der ENP, die sich gegenwärtig auf 15 Staaten rund um die Europäische Union erstreckt[21], viel die Rede davon, es gehe um die Förderung von Demokratie und Wohlstand, faktisch werden mit ihr aber dieselben Ziele wie mit der Osterweiterung verfolgt. Nur in einem, allerdings wesentlichen Detail besteht ein Unterschied: Aus oben genannten Gründen war man nicht bereit, den ENP-Staaten eine Beitrittsperspektive in Aussicht zu stellen. Im Kommissionspapier „Größeres Europa“ heißt es hierzu lapidar: „Die durch Nähe und Nachbarschaft aufgeworfenen praktischen Fragen sind getrennt von der Frage der Aussicht auf einen EU-Beitritt zu beantworten.“[22]
Ansonsten liegt die Priorität der Nachbarschaftspolitik eindeutig auf der Durchsetzung der neoliberalen Wirtschaftsagenda und der Integration weiterer Länder in den EU-Einflussbereich[23]: “Was nicht gesagt wird ist, dass das Hauptmotiv der wirtschaftlichen Integration darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken, Ökonomien in die expandierende Wirtschaft des Imperiums (der EU) einzugliedern und Zugang zu natürlichen Ressourcen in der energiereichen Nachbarschaft zu erhalten. Die riesige Ansammlung von Wohlstand und wirtschaftlicher Macht hat der EU einen Hebel gegeben, um marktfreundliche Reformen einschließlich Privatisierung, Handelsliberalisierung und der Übernahme der EU-Regulationsmechanismen aufzuerlegen und gleichzeitig die weiterführenden Debatten in den peripheren Gesellschaften zu umgehen. Dabei riskiert sie allerdings, eher zur Schaffung politischer Destabilisierung denn zu Stabilität beizutragen und die wirtschaftlichen Ungleichheiten in der Nachbarschaft zu vertiefen.“[24]
Des Lockmittels einer EU-Mitgliedschaft beraubt, sollen vor allem beträchtliche Geldmittel – allein für das „Europäische Nachbarschaftsinstrument“ (ENI) wurden für den Haushalt 2014 bis 2020 fast 15,5 Mrd. Euro eingestellt – Politik und Gesellschaften der Nachbarländer von der Notwendigkeit neoliberaler Reformen „überzeugen“.[25] Die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen, um sich als peripher eingegliedertes Absatz- und Investitionsgebiet für das EU-Zentrum zu empfehlen, werden in einem im Rahmen der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ ausgehandelten – sprich von der EU oktroyierten – Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union bindend festgelegt.
5. Neoliberales Assoziationsabkommen: Fallbeispiel Ukraine
Die Verhandlungen über das „Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits“[26] wurden im Jahr 2007 aufgenommen und mündeten 2012 in ein unterschriftsreif vorliegendes Dokument. Es besteht aus einem etwa 180seitigen Hauptteil sowie weiteren ungefähr 2000 Seiten umfasende Anhängen und Protokollen, die sich überwiegend der Präzisierung der anvisierten Freihandelszone und dem neoliberalen Umbau der Ukraine widmen.
Geht man den Vertragstext der Reihe nach durch, so stößt man zunächst auf das Kernanliegen: „Die Vertragsparteien errichten während einer Übergangszeit von höchstens zehn Jahren […] schrittweise eine Freihandelszone.“ (Titel IV, Artikel 25) Für die Umsetzung dieses Zieles müssen unter anderem Zölle, mit denen ein Land zum Schutz seiner Wirtschaft Waren eines anderen Landes verteuern kann, nahezu komplett abgeschafft werden: „Jede Vertragspartei senkt oder beseitigt Zölle auf Ursprungswaren der anderen Vertragspartei im Einklang mit den Stufenplänen in Anhang I-A dieses Abkommens (im Folgenden ‚Stufenpläne‘).“ (Titel IV, Artikel 29, Absatz 1) Wer den hochgradig irritierenden Versuch unternimmt, nachzuvollziehen, was sich hinter Anhang I-A verbirgt, sieht sich mit einer etwa 1500 Seiten langen Liste konfrontiert, in der Details zu den künftigen Zöllen für nahezu jedes erdenkliche Produkt festgelegt werden. Dankenswerterweise hat die Europäische Kommission selbst hier zur Klärung beigetragen, indem sie in einem Hintergrundpapier verdeutlichte, dass durch das Assoziationsabkommen die Zölle um 99,1% (Ukraine) bzw. 98,1% (EU) abgesenkt werden.[27] Darüber hinaus werden auch so genannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse – etwa Mengenbegrenzungen – faktisch verboten, womit auch diese Option zum Schutz der einheimischen Wirtschaft ausgeschlossen wird.[28]
Eine weitere Passage mit erheblicher Tragweite verbirgt sich hinter der unscheinbaren Überschrift „Annäherung von technischen Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungen“. Dort wird die Ukraine auf die Übernahme europäischer Produktions- und Zertifizierungsstandards verpflichtet, um überhaupt Waren in der EU verkaufen zu dürfen.[29] Dazu dürften aber in nahezu sämtlichen ukrainischen Betrieben derart umfassende Investitionen nötig sein, dass dies eine fast unüberwindliche Handelsbarriere darstellt, die nur dort durchlässig werden dürfte, wo dies seitens der EU explizit gewünscht wird.[30]
Es liegt auf der Hand, dass sich der „freie und faire Wettbewerb“ mit den produktiveren und technisch deutlich weiter fortgeschrittenen westeuropäischen Unternehmen für die ukrainischen Betriebe unter solchen Bedingungen als hochgradig nachteilig entpuppen dürfte. Erschwerend kommt noch Russlands Drohung hinzu, seinen Markt nach einer Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens gegenüber ukrainischen Produkten stärker abzuschotten: „Die Außenhandelsbeziehungen machen klar, wie sehr die Ukraine Russland als Wirtschaftspartner braucht. Von insgesamt 53 Milliarden Euro, für die Waren exportiert werden, gehen laut WIIW [Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche] 25 Prozent nach Russland und weitere acht Prozent in die mit Moskau verbundenen Zollunionsstaaten Kasachstan und Belarus. Fünf Prozent der ukrainischen Exporte nimmt die Türkei, vier Prozent Ägypten ab, gefolgt vom ersten EU-Land Polen mit 3,5 Prozent. […] Interessant auch die Struktur des Außenhandels. Während sich der ukrainische Export in die EU in der Hauptsache auf Rohstoffe wie Kohle und Stahl beschränkt, führt Kiew in Richtung Russland Maschinen, Fahrzeuge, Flugzeuge und Lebensmittel aus. Das heißt, die Wertschöpfung der in den Westen gelieferten Waren liegt weit unter jener, die nach Russland gehen.“[31]
Kein Wunder also, dass Kritiker wie der bereits zitierte Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, Joachim Becker, scharf vor dem Assoziationsabkommen warnen: „Die geo-ökonomische und geo-politische Stoßrichtung der Abkommen wird im Fall der Ukraine besonders augenfällig. Weit über die Handelsliberalisierung hinausgehend soll die Ukraine teilweise in den EU-Binnenmarkt integriert werden. Das würde bedeuten, dass die Ukraine substanzielle Teile der Wirtschaftsgesetzgebung der EU übernimmt. Die Ukraine würde nicht nur Möglichkeiten des Außenschutzes für die nationale Ökonomie verlieren, sondern auch Schlüsseloptionen für die nationalstaatliche Industriepolitik (z.B. über öffentliche Ausschreibungen). […] Eine ‚tiefe und umfassende‘ Freihandelszone ist Kernbestandteil des Abkommens. Für die Ukraine dürfte ‚vertiefter‘ Freihandel und die Übernahme von Kernbestandteilen der EU-Wirtschaftsgesetzgebung allerdings auf eine Vertiefung der De-Industrialisierung und vertiefte Abhängigkeitsstrukturen hinauslaufen.“[32]
Solche Bedenken, besonders aber auch die Sorge, „ihre“ Oligarchen könnten künftig bei der Ausplünderung der Ukraine zu kurz kommen, hatten dann eine wesentliche Rolle gespielt, als die damalige Janukowitsch-Regierung versuchte, diverse Schutzoptionen für heimische Unternehmen in das Abkommen hinein zu verhandeln. Dies wurde jedoch von der EU – ebenso wie eine Einbeziehung Russlands in die Verhandlungen – kategorisch abgelehnt. Als Russland darüber hinaus auch noch beträchtliche Vergünstigungen in Aussicht stellte (einen Preisnachlass auf Gaslieferungen von ca. $3 Mrd. jährlich und den Aufkauf von Staatsanleihen in Höhe von $15 Mrd.), war es vollkommen nachvollziehbar, dass die Janukowitsch-Regierung das Abkommen im November 2013 versenkte.
6. Zivilgesellschaftlich bemäntelte Subversionstätigkeit
Angesichts der beschriebenen Interessenskonstellation verwundert es nicht, dass sich der damalige ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch mit der Entscheidung, die Verhandlungen um das Assoziationsabkommen auf Eis zu legen, mächtige Feinde im Westen gemacht hatte. So hieß es im Spiegel unmittelbar nach dem Showdown: „‘Die Tür für die Ukraine bleibt offen‘, betonte Merkel nach der Pleite mehrfach. Man sei weiterhin gesprächsbereit. Das klang nach mühsamer Gesichtswahrung, wie sie nach Niederlagen üblich ist. Aber es heißt auch: Die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Und die Kanzlerin will vor der nächsten Runde eine neue Figur ins Spiel bringen: Vitali Klitschko.“[33]
Ganz grundsätzlich versucht die EU naturgemäß in ihrer Nachbarschaft möglichst wenig dem Zufall zu überlassen und die „Geschicke“ dort in ihrem Sinne zu beeinflussen. Dies gilt auch und besonders für die Projekte in der Ukraine, die anschaulich demonstrieren, dass imperialistische Politik lange vor der Entsendung von Kanonenbooten ihren Anfang nimmt. Hier spielt einmal das bereits erwähnte „Europäische Nachbarschaftsinstrument“ eine wichtige Rolle, aus dem zwischen 2007 und 2013 fast 1 Mrd. Euro ins Land flossen. Der Großteil davon war dafür bestimmt, die ukrainische Verwaltung „fit“ für die Implementierung des Assoziationsabkommens in nationale Gesetzgebung zu machen und sich einen pro-europäischen Beamtenapparat aufzubauen.[34]
Zudem drängt sich der Eindruck auf, dass die EU und die bilateralen Geldgeber die Agenda der ukrainischen Zivilgesellschaft nicht nur beeinflusst haben, sondern dass sie von ihnen faktisch gesetzt wurde: „So können auch Projekte mit politischer Agenda in der Ukraine finanziert werden. Die ausländischen Gelder haben viele Projekte möglich gemacht, die sonst nicht hätten durchgeführt werden können. Allerdings haben sie auch die Entwicklung der ukrainischen Zivilgesellschaft in gewissem Sinne verzerrt. Zahlreiche Beobachter weisen darauf hin, dass viele NGOs, die durch ausländische Quellen finanziert werden, sich mit der Zeit immer stärker auf die Geldgeber orientieren und die Rückkopplung an die ukrainische Gesellschaft verlieren. Außerdem sind einige NGOs hauptsächlich deswegen entstanden, um Zugang zu westlichen Geldern zu erhalten. Im Endeffekt bildet sich eine NGO-Elite, die auf die Hauptstadt fokussiert ist und eine Agenda entwickelt, die weitgehend losgelöst ist von der Problematik in anderen Landesteilen.“[36]Verbunden fühlen sich EVP bzw. CDU insbesondere der Partei „Udar“ („Schlag“) des ehemaligen Boxweltmeisters Vitali Klitschko, die faktisch von der „Konrad-Adenauer-Stiftung“ ins Leben gerufen wurde: „Wegen seines Erfolges wurde die Konrad-Adenauer-Stiftung auf ihn aufmerksam; wie der CDU-Politiker Werner Jostmeier berichtet, hat die CDU-nahe Stiftung Klitschko vor geraumer Zeit ‚damit beauftragt‘, ‚in der Ukraine eine christlich-konservative Partei unterstützend mit auf die Beine zu stellen und zu etablieren‘.“[38] Das rasch gebildete Dreierbündnis, das schließlich die Führung der Proteste übernommen hatte, setzte sich dann neben der faschistischen „Swoboda“ und der den USA zugeneigten „Vaterland“ auch aus „Udar“ zusammen. Ein westlicher Politiker nach dem anderen bereiste den Maidan und forderte zum Sturz des gewählten Präsidenten auf. Aus Deutschland war das neben zahlreichen anderen auch Elmar Brok (CDU/EVP), der einflussreiche Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments. Noch mitten während der Proteste, schrieb er sich frank und frei von der Seele, wie er sich denn die feindliche Übernahme der Ukraine genau vorstellte: „Wir erleben Demonstrationen der Opposition, wie es sie auch schon bei der orangenen Revolution 2004 gegeben hat. Die Bürgerinnen und Bürger protestieren gegen Manipulationen der Regierung Janukowitsch und wollen verhindern, dass das Angebot der Europäischen Union eines Assoziierungs- und Freihandelsabkommens gegen ihren Willen ausgeschlagen wird. […] Die Ukraine braucht Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Dem Präsidenten fehlt dazu der Mut, er scheut davor zurück, Russland entgegenzutreten. […] Den besten Dienst würde er seinem Land erweisen, wenn er jetzt den Weg für Neuwahlen freimachen würde. […] Vitali Klitschko hat das Zeug, bei der nächsten Wahl spätestens 2015 Staatspräsident der Ukraine zu werden.“[39]
Als die Janukowitsch-Regierung im November 2013 entschied, das Assoziationsabkommen abzulehnen, war also auf verschiedensten Ebenen der Nährboden für die unmittelbar danach einsetzenden Maidan-Proteste bereitet. Auch wenn es sicher eine Reihe guter Gründe gab, gegen die hochgradig korrupte Janukowitsch-Regierung auf die Straße zu gehen, gelang es so, diese Proteste in relativ kurzer Zeit zu kapern und in die gewünschte pro-europäische Bahn zu lenken (bei gleichzeitiger Komplettverdrängung linker Akteure).
Ein wesentlicher Akteur in diesem Zusammenhang sind die jeweiligen politischen Stiftungen, wobei in der Ukraine die „Konrad-Adenauer-Stiftung“ der CDU besonders schillernd hervorsticht. So wurde ihr Büroleiter in Kiew, Nico Lange, im Jahr 2010 in den Knast gesteckt, weil er sich aus Sicht der damaligen Regierung subversiv betätigt hatte. Erst nach Intervention höchster deutscher Regierungsstellen wurde er wieder freigelassen. Der damalige Bericht der FAZ beschrieb den Vorgang folgendermaßen: „Nico Lange, Büroleiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in der Ukraine, wurde unversehens auf dem Kiewer Flughafen Boryspil verhaftet. […] Lange ist ein profilierter Kritiker der neuen ukrainischen Führung unter dem russlandfreundlichen Präsidenten Janukowitsch. Er hatte […] versucht, die zersplitterte westlich orientierte Opposition an einen Tisch zu bringen – eine für die Konrad-Adenauer-Stiftung natürliche Aufgabe, da mehrere Parteien dieses Spektrums […] der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch die deutschen Unionsparteien gehören, als Beobachter verbunden sind.“[37]
Dreistellige Millionenbeträge wurden seitens der EU zudem an – pro-westliche – zivilgesellschaftliche Gruppen weitergeleitet, wobei noch einmal deutlich mehr Gelder bilateral von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vergeben wurden. Aus einem Artikel der Ukraine-Analysen, der die verschiedenen „Interaktionsmuster“ der EU mit der ukrainischen Zivilgesellschaft beschreibt, wird ersichtlich, wie weit über diese Förderung auf die Innenpolitik Einfluss genommen werden kann (und wohl auch soll): „Erstens hat die EU Vertreter der ukrainischen Zivilgesellschaft in einen Dialog eingebunden. […] Zweitens dient die EU der ukrainischen Zivilgesellschaft als Orientierungspunkt und Bezugsrahmen. Sie stärkt die Zivilgesellschaft implizit, indem sie Reformen einfordert und Standards setzt. […] Die Gruppe »Wir sind Europäer« ist dafür ein interessantes Beispiel. Dieser inoffizielle Zusammenschluss umfasst junge Berufsanfänger aus unterschiedlichen Disziplinen, die auf Facebook verschiedene Themen mit EU-Bezug diskutieren und von Zeit zu Zeit öffentliche Anfragen starten und Aktionen durchführen. Als die Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Ukraine im Jahr 2011 in eine Sackgasse gerieten und das Abkommen wegen bestehender Demokratiedefizite nicht unterzeichnet werden konnte, setzten mehr und mehr NGOs ihre Kapazitäten dafür ein, dass die Ukraine diese wichtige Chance nicht endgültig verpasst. Zwar geschieht dies bisher meist in Form öffentlicher Anfragen, doch die Anzeichen häufen sich, dass sich eine Form systematischeren Drucks auf politische Entscheidungsträger entwickelt. Drittens schließlich unterstützt die EU die ukrainische Zivilgesellschaft durch direkte finanzielle Mittel. Da in diesem Bereich viele unterschiedliche Instrumente zur Verfügung stehen.“[35]
7. Mission Accomplished?
Es kam, wie es kommen musste: Janukowitsch wurde – trotz eines zuvor ausgehandelten Kompromisses – aufgrund massiver Gewaltandrohung Ende Februar 2014 regelrecht aus dem Land gejagt. An der umgehend gebildeten – und vom Westen anerkannten – Putschregierung wurden zahlreiche faschistische Kräfte beteiligt, ohne die der Umsturz nicht möglich gewesen wäre. Alle Schlüsselstellen wurden allerdings mit Timoschenko-Vertrauten und damit Washington zugeneigten Personen besetzt, während „Udar“ komplett außen vor blieb. Hierbei handelte es sich um einen erheblichen Schönheitsfehler, hatte es doch schon während der Maidan-Proteste heftige Streitereien zwischen den USA und Deutschland über die Zusammensetzung der künftigen Putschregierung gegeben – also um die Frage, wessen Marionette künftig an den Schalthebeln in Kiew wessen Befehle ausführen würde.[40]
Doch mit dieser Niederlage wollten sich Deutschland und Klitschko nicht abfinden. Nachdem es immer klarer wurde, dass er bei den vorgezogenen Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014 keine Chance haben würde, warf Klitschko seinen Hut, vor allem aber seinen Parteiapparat, hinter den Oligarchen Petro Poroschenko. Der Comeback-Versuch glückte, Poroschenko ging als Sieger und Staatspräsident aus den Wahlen hervor und bildete fortan eine enge Allianz mit Klitschko. Der wiederum war guter Dinge, bei den Parlamentswahlen am 26. Oktober 2014 als Spitzenkandidat des „Block Poroschenko“ zu obsiegen und damit Ministerpräsident zu werden. Dafür gab es auch allen Grund, schließlich verlor Julia Timoschenko immer weiter an Unterstützung und sein Block lag in den Umfragen lange deutlich vorne.
Doch im September 2014 zogen zahlreiche Mitglieder von Timoschenkos Vaterlands-Partei (und mutmaßlich auch die USA) die Notbremse und gründeten die „Volksfront“ („Narodni Front“) unter Führung von Arsenij Jazenjuk, dem Ministerpräsidenten der Putschregierung. Sie setzte sich schließlich knapp mit 22,14% gegenüber 21,81% des „Block Poroschenko“ durch. Verantwortlich hierfür war nicht zuletzt der „erfolgreiche“ Versuch, durch die Integration rechtsradikaler Kräfte Stimmen abzuschöpfen: „Die neue Partei ‚Narodni Front‘ wurde durch eine extrem nationalistische, antirussische Wahlkampagne ganz offensichtlich zum Sammelbecken für die rechtsextremistischen, nationalistischen Wählerschichten (vor allem in der Westukraine) und entzog dadurch den extremen Parteien dieses Spektrums (‚Swoboda‘; ‚Rechter Sektor‘; ‚Graschdanska Posizija‘) ein wesentliches Stimmenpotenzial, so dass diese an der Fünf-Prozent-Sperrklausel scheiterten und formal nicht zu einer ‚Belastung‘ für die Regierungsparteien im Parlament werden.“[41]
Nachdem sich Klitschko wohl einstweilen mit dem Amt des Bürgermeisters von Kiew begnügen muss, trübt also durchaus die ein oder andere Wolke den europäischen bzw. deutschen Imperialistenhimmel ein. Andererseits eint einen mit dem Kumpanen auf der anderen Seiten des Atlantiks das beiderseitige – und wohl übergeordnete – Interesse an einer Integration der Ukraine in die westliche Einflusszone. Sie hat mit Poroschenkos Unterzeichnung des kompletten Assoziationsabkommens am 27. Juni 2014 eine neue Qualität erreicht und dürfte nun, so hofft man zumindest, durch die jüngsten Parlamentswahlen dauerhaften Charakter haben: „In der neu gewählten Obersten Rada verfügt das Regierungslager nunmehr über eine ausreichende Mehrheit, um den politischen ‚Kurs der europäischen Orientierung‘ und der Abgrenzung von Russland fortzusetzen und verfassungsrechtlich abzusichern.“[42]
Seither kämpft auch Deutschland in der Ukraine-Frage buchstäblich an vorderster Front – diplomatisch, aber eben auch militärisch. Um nur ein Beispiel zu nennen, übernahm Deutschland die Führung der eigens für Militäreinsätze im unmittelbaren Umfeld Russlands ins Leben gerufenen Schnellen Eingreiftruppe („Speerspitze“): „Deutschland gehört dazu – und steht plötzlich auf dem Gaspedal. Seit Mitte Januar [2015] führt das Deutsch-Niederländische Korps in Münster die Landstreitkräfte der schon länger bestehenden Nato-Eingreiftruppe (Nato Response Force). Sie wird nun zusätzlich das Versuchskaninchen für die schnelle Eingreiftruppe, die ‚Speerspitze‘ der Allianz. […] Dabei hatte von der Leyen ihre Finger im Spiel. Nach dem Gipfel von Wales erkannte sie eine Chance: Berlin hatte für 2015 ohnehin 4000 Soldaten für die Nato-Eingreiftruppe angemeldet – lange vor der Ukraine-Krise. Gute Voraussetzungen, um ohne viel innenpolitisches Aufsehen die neuen Vorgaben zu testen.“[43]
So besehen ist es – leider – nachvollziehbar, dass die „Operation-Ukraine“ innerhalb der deutschen Eliten im Großen und Ganzen als überaus erfolgreicher Praxistest der neuen deutschen Weltmachtambitionen gewertet wird: „Besonders die Ukraine-Krise sorgte dafür, dass die Gauck-Rede am 31. Januar 2014 nicht als singuläres Ereignis, sondern als gedanklicher Unterbau eines neuen Politikansatzes empfunden wurde. […] Spätestens seit dem EU-Gipfel in Vilnius Ende November 2013 hatte Berlin in enger Abstimmung mit der EU eine Führungsrolle bei der Vermittlung zwischen Russland, der Ukraine und den anderen Ländern der östlichen Partnerschaft gespielt.“[44]
Anmerkungen
[1] Deppe, Frank: Imperialer Realismus. Deutsche Außenpolitik: Führungsmacht in „neuer Verantwortung“, Hamburg 2014.
[2] Neue Macht – Neue Verantwortung. Elemente einer deutschen Außen- und Sicherheitspolitik für eine Welt im Umbruch, SWP/GMF, September 2013.
[3] Brzezinski, Zbigniew: Die einzige Weltmacht: Amerikas Strategie der Vorherrschaft, Berlin 1997.
[4] Vogel, Thomas: Wie weiter? Das Assoziierungsabkommen der EU im Spannungsfeld von Wirtschaft und Menschenrechten, in: Ukraine-Analysen, Nr. 103/2012, S. 2-6, S. 4.
[5] Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, Amtsblatt der Europäischen Union, 57 Jg. 29.05.2014, Artikel 7, Absatz 2.
[6] Becker, Joachim: Assoziierung Teil des Problems, nicht der Lösung. Die EU-Strategie im Ukrainekonflikt, in: Weltwirtschaft & Entwicklung 03-04/2014, S. 1-4, S. 1.
[7] Schulz, Martin: Die Außenpolitik der Europäischen Union im 21. Jahrhundert: Vision, Ambition, Wirklichkeit, Brüssel, 26.02.2013.
[8] Fischer, Joschka: Scheitert Europa? Köln 2014, S. 122.
[9] Five EU countries call for new military “structure”, EUobserver, 16.11.2012.
[10] Renard, Thomas: Libya and the Post-American World: Implications for the EU, Egmont Security Policy Brief no. 20, April 2011, S. 5.
[11] Vgl. zur „Group on Grand Strategy“ ausführlich Wagner, Jürgen: Grand Area. Ein imperiales Raumkonzept für die Weltmacht EUropa, in: Wissenschaft & Frieden, 1/2013, S. 11-14.
[12] Die Zitate des folgenden Abschnittes wurden, sofern nicht anders gekennzeichnet, diesem Papier entnommen: Rogers: James: A New Geography of European Power?, Egmont Paper no. 42, January 2011.
[13] Rogers, James: A letter from Prof. Sir Halford Mackinder to European leaders on Russia’s invasion of Ukraine, European Geostrategy, 09.03.2014.
[14] Gilli, Andrea/Rogers, James: Enabling the future: European military capabilities 2013-2025: challenges and avenues, EUISS Report, No. 16, May 2013.
[15] Vgl. etwa Casarini, Nicola: The European “pivot”, EUISS Alert, no. 3, März 2013.
[16] Was den Anspruch auf globale Militärpräsenz anbelangt, heißt es darin: „Die Seestreitkräfte der Mitgliedsstaaten sollten auf See und von See aus, strategische Aufgaben wahrnehmen und im globalen Maßstab Reichweite, Flexibilität und Zugangsmöglichkeiten bieten […]. Ihre anhaltende Präsenz muss die Freiheit der Schifffahrt unterstützen und trägt durch Abschreckung, Vorbeugung und Bekämpfung rechtswidriger und illegaler Handlungen im globalen maritimen Bereich zur Good Governance bei […].“ (Rat der Europäischen Union: Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit, Brüssel, den 24. Juni 2014, S. 10)
[17] Hofbauer, Hannes: EU-Osterweiterung. Historische Basis – ökonomische Triebkräfte – soziale Folgen, Wien 2007, S. 254.
[18] Wehr, Andreas: Verbriefte Hegemonie, junge Welt, 31.10.2014.
[19] Denkbar ist nach der Aufnahme Kroatiens allenfalls auch noch ein Beitritt weiterer Balkanstaaten – allerdings nur bei deren Wohlverhalten, versteht sich.
[20] Vobruba, Georg: Expansion ohne Erweiterung. Die EU-Nachbarschaftspolitik in der Dynamik Europas, in: Osteuropa 2-3/2007, S. 7-20, S. 7.
[21] Die ENP umfasst zusätzlich die Palästinensische Autonomiebehörde und diese 15 Staaten: Im Süden Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien und Tunesien. Im Osten Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien und die Ukraine.
[22] Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Partnern, Mitteilung der Kommission, Brüssel, den 11.3.2003, S. 5.
[23] Vgl. etwa Hinnebusch, Raymond: Europe and the Middle East: From Imperialism to Liberal Peace? in: Review of European Studies Vol. 4, No. 3, July 2012, S. 18-31; Teti, Andrea: The EU’s First Response to the ‘Arab Spring’: A Critical Discourse Analysis of the Partnership for Democracy and Shared Prosperity, in: Mediterranean Politics, Nr. 3/2012, S. 266-284; Reynaert, Vicky; Preoccupied with the Market: The EU as a Promoter of ‚Shallow‘ Democracy in the Mediterranean, in: European Foreign Affairs Review, Nr. 16/2011, S. 623-637; Brand, Martin: Die Europäische Nachbarschaftspolitik – ein neoliberales Projekt?, in: Utopie kreativ, H. 217 (November 2008), S. 988-1006.
[24] Dimitrovova, Bohdana: Imperial re-bordering of Europe: the case of the European Neighbourhood, in: Cambridge Review of International Affairs, Nr. 2/2012, S. 249-267, S. 254.
[25] Im Zeitraum 2007 bis 2013 waren es ursprünglich 12 Mrd. Euro, wobei dieser Betrag später noch einmal um 1,24 Mrd. Euro aufgestockt wurde.
[26] Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, Amtsblatt der Europäischen Union, 57 Jg. 29.05.2014. Die im Fließtext in Klammern angegebenen Artikel beziehen sich auf dieses Dokument.
[27] European Commission: EU-Ukraine Deep and Comprehensive Free Trade Area, Reading Guide, http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/april/tradoc_150981.pdf, S. 2. Bemerkenswert ist auch die zeitliche Abfolge de Zollsenkungen: „Die Abschaffung von Zöllen ist fast komplett. Ihr Rhythmus unterscheidet sich allerdings, wie auch die Europäische Kommission darstellt, gravierend. Er tritt für industrielle Erzeugnisse, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Autoindustrie in der Ukraine), sofort in Kraft, während im Agrarsektor die Zolleliminierung seitens der EU nur graduell und über 10 Jahre verteilt erfolgen wird.“ Becker, Joachim: Untergeordnete Integration. Das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Ukraine, in: Kurswechsel, 3/2014, S. 76-82, S. 79.
[28] „Die Vertragsparteien dürfen bei der Einfuhr einer Ware aus dem Gebiet der anderen Vertragspartei oder bei der Ausfuhr einer Ware oder dem Verkauf einer Ware zwecks Ausfuhr in das Gebiet der anderen Vertragspartei keine Verbote oder Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung erlassen oder beibehalten, es sei denn, dieses Abkommen oder Artikel XI GATT 1994 und die Anmerkungen zu seiner Auslegung sehen etwas anderes vor.“ (Titel IV, Artikel 35)
[29] „Die Ukraine trifft die notwendigen Maßnahmen, um ihre Vorschriften schrittweise mit den technischen Vorschriften der EU und den europäischen Normungs-, Mess-, Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsverfahren und dem Marktaufsichtssystem in Einklang zu bringen und den in einschlägigen Beschlüssen und Verordnungen der EU ( 1 ) festgelegten Grundsätzen und Verfahren Rechnung zu tragen.“ (Titel IV, Artikel 56, Absatz 1)
[30] „Außerdem wird die Ukraine verpflichtet, technische Standards und Regularien der EU weitestgehend zu übernehmen, etwa im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der Hygiene, bei Herkunftsbezeichnungen oder beim Schutz des geistigen Eigentums. Die Öffnung der Märkte ist vor allem für die exportstarken EU-Länder lukrativ, aber auch die ukrainischen Großunternehmen der Schwer- und Rohstoffindustrie sowie die Landwirtschaft hoffen auf einen großen Absatzmarkt in der EU.“ Vogel 2012, S. 2.
[31] Hofbauer, Hannes: Europas Schlusslicht, Neues Deutschland, 13.03.2014.
[32] Becker 2014, S. 1.
[33] Blome, Nikolaus u.a.: Ein Profi für Runde zwei, Der Spiegel, 50/2013.
[34] European Neighbourhood and Partnership Instrument: Ukraine, National Indicative Programme 2011-2013, URL: http://ec.europa.eu/world/enp/pdf/country/2011_enpi_nip_ukraine_en.pdf
[35] Solonenko, Iryna: Eher Partner als Geber – die EU und die ukrainische Zivilgesellschaft, in: Ukraine-Analysen, Nr. 114, 12.03.2013, S. 6-8, S. 7.
[36] Stewart, Susan: Zivilgesellschaft in der Ukraine: Struktur, Umfeld und Entwicklungstendenzen, in: Ukraine-Analysen, Nr. 114, 12.03.2013, S. 2-5, S. 4.
[37] Schuller, Konrad: Inszenierung eines Missverständnisses, FAZ, 14.07.2010.
[38] Protestbündnis für Europa, German-Foreign-Policy.com, 26.11.2013. Laut der in der Tagesschau (Klitschkos internationale Verbindungen, 20.12.2013) zitierten KAS-Leiterin in der Ukraine habe sich die Geschichte genau andersherum zugetragen: „2006, als Klitschko führendes Mitglied der politischen Bewegung ‚Pora‘ war, entstand der erste Kontakt zur CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), erzählt die Leiterin des Stiftungsbüros in Kiew, Gabriele Baumann. Als der Oppositionspolitiker vor drei Jahren die Partei Udar (Schlag) gründete, fragte er Hilfe bei der KAS an: ‚Vitali Klitschko kam auf uns zu. Er bat um informelle Kontakte zur CDU und zur Europäischen Volkspartei sowie um Unterstützung mit Seminaren und Schulungen‘.“
[39] Rhein-Neckar-Zeitung, 02.12.2013.
[40] Vgl. hierzu ausführlich Wagner, Jürgen: Ukraine: Ringen um die Machtgeometrie, IMI-Studie 2014/2c.
[41] Schünemann, Manfred: Zu den Ergebnissen der Parlamentswahlen am 26. Oktober in der Ukraine, RLS Online, November 2014, S. 1.
[42] Ebd.
[43] Gutschker, Thomas: Die Deutschen an die Front!, FAZ, 5.2.2015.
[44] Rinke, Andreas: Raus ins Rampenlicht, in: Internationale Politik 4, Juli/August 2014, S. 8-13, S. 13.