IMI-Aktuell 2014/503

IS: Robuste Rechtsinterpretation

von: 24. September 2014

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Mit einer, wie auch Spiegel Online heute feststellt, überaus gewagten Interpretation des „rechts“ auf Selbstverteidigung versuchen die USA aktuell ihre Luftschläge gegen den „Islamischen Staat“ zu rechtfertigen, die ohne Zustimmung der syrischen Regierung erfolgen: „Die irakische Regierung habe um Hilfe beim Schutz seiner Bürger und Sicherung seiner Grenzen gebeten, heißt es in einem von der US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Samantha Power, unterzeichneten Schreiben an Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon. […] Das ist eine sehr robuste Interpretation des Rechts auf Selbstverteidigung, die in Berlin nicht alle teilen.“ (jw)