IMI-Aktuell 2014/436

Rüstungsexporte: Verfassungswidrig

von: 10. August 2014

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Der Spiegel berichtet, das Verfassungsgericht erachte die derzeitige Praxis, nach der nur einige Minister im Bundessicherheitsrat und nicht das gesamte Kabinett über Rüstungsexporte entscheiden, für verfassungswidrig. „Der für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten zuständige Bundessicherheitsrat (BSR) ist nach Auffassung von Verfassungsjuristen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.“ (jw)