Die groteske Aussage von EX-Bundeskanzler Gerhard Schröder, man solle mit seinen Intimfreund Wladimir Putin nicht so hart ins Gericht gehen, schließlich habe er ja beim Angriffskrieg gegen Jugoslawien 19999 ebenfalls das Völkerrecht gebrochen (IMI-Aktuell 2014/155), können die Grünen spielend nochmal toppen. Als Hardliner ins Sachen Ukraine waren sie offensichtlich erbost über des Ex-Kanzlers Äußerungen, zumal sie als damals mitregierende maßgebliche Mitschuld an diesem Tabubruch tragen. Aus diesem Grund wohl versuchten sie in einer Entschließung des Parlaments folgende Ergänzung einzubringen (was jedoch abgelehnt wurde): „Das Europaparlament bedauert die Äußerungen des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder über die Krise in der Ukraine und betont, dass er keine öffentlichen Aussagen zu Themen machen sollte, die Russland betreffen.“ (Spiegel Online, 13.03.2014) Wir lernen: Der Unterschied zwischen Schröder und den Grünen besteht vor allem darin, dass der eine wenigstens zugibt, das Recht zu brechen. (jw)