Während in den Medien primär berichtet wird, in den außen- und verteidigungspolitischen Passagen der „Koalitionsvereinbarung CDU, CSU und SPD“ sei der Anschaffung von Kampfdrohnen eine Absage erteilt worden. Genauer hingesehen, heißt es darin jedoch lediglich, eine genaue rechtliche Prüfung müsse vor einer solchen Entscheidung erfolgen: „Vor einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme werden wir alle damit im Zusammenhang stehenden völker‐ und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben.“ (Ziffer 752-756)
Außerdem scheint die Entwicklung einer EU-Drohne beschlossene Sache zu sein: „Die Koalition wird eine europäische Entwicklung für unbemannte Luftfahrzeuge voranbringen.“ (Ziffer 743) Berichten zufolge haben neben Deutschland auch noch weitere Staaten hieran Interesse bekundet: „Bei einem Treffen der EU-Verteidigungsminister in Brüssel zeigten am Dienstag neben Deutschland und Frankreich fünf weitere Staaten Interesse an der Entwicklung einer europäischen Drohne: Griechenland, Spanien, Italien, die Niederlande und Polen. Ein solches Fluggerät könnte nicht nur zur militärischen Aufklärung, sondern auch zivil eingesetzt werden. Diese Staatengruppe will auch auf einheitliche Zulassungsbestimmungen für Drohnen im zivilen Luftraum dringen.“ (jw)