Am 4. Oktober 2010 wurde u.a. der deutsche Staatsbürger Bünyamin E. in Mir Ali / Pakistan durch eine Drohne getötet. Der Generalbundesanwalt ermittelte zwar, stellte seine diesbezüglichen Bemühungen aber bald ein, was vom „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) in einer heute veröffentlichten gutachterlichen Stellungnahme scharf kritisiert wird. Das Ermittlungsverfahren sei seitens des Generalbundesanwalts „unzureichend geführt worden“, heißt es in einer heute versendeten Pressemitteilung. Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens beruhe „auf mehreren Rechtsfehlern.“ (jw)