IMI-Aktuell 2013/127

Guantanamo: Folter-Copyright

von: 6. Mai 2013

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Warum wird im Verfahren gegen die Gefangenen in Guantanamo so zäh und heftig darüber gestritten, ob die Öffentlichkeit hören darf, was die Häftlinge zu sagen haben?

Weil die US-Regierung die Foltermethoden des CIA vor Enthüllung schützen möchte. „Offenbar betrachtet sie die robusten Verhörtechniken ihres Geheimdienstes, zu denen auch die simulierte Erschießung gehörte, als eine Art Staatsgeheimnis, in dessen Besitz die Angeklagten widerrechtlich geraten seien“, schreibt die „Zeit“ in ihrer Print-Ausgabe am 2.5.2013.

Die US-Regierung argumentiert so, als seien Foltermethoden einem Copyright unterworfen. „Das Folteropfer erwirbt gleichsam nur das Recht zum einmaligen Erlebnis der Technologie, die mündliche oder schriftliche Weiterverbreitung seiner Erlebnisse ist ihm verwehrt.“

Die „Süddeutsche Zeitung“ beschreibt die Argumentation der Verteidiger: „Die Schweigepflicht sei so, als dürfe man über Hiroshima nicht reden, weil die Atombombe geheim entwickelt wurde.“ Zugespitzte Pointe in diesem grotesken Verfahrensstreit über die Foltermethoden des US-Geheimdienstes: „Hätten die Gefangenen davon nicht erfahren dürfen, so hätte die CIA sie eben nicht anwenden sollen.“ (an)